Bauausschreibungen
Öffentliche Ausschreibung von Bauprojekten
Bauherrschaft: Frau Désirée und Herr Roman Güntensperger, Oberrebenweg 21, 8304 Wallisellen
Projektverfasser: Clou Architekten AG, Grüngasse 21, 8004 Zürich
Bauvorhaben: Anbei eines zusätzlichen Zimmers und Erweiterung eines bestehenden Zimmers im 1. OG sowie Abbruch Balkon, Geb.-Nr. 21355, Oberrebenweg 21, Wallisellen, GS-Nr. 9886 (Zone W2.4)
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Bauherrschaft: Marko Milivojevic, Pfadhagstrasse 24, 8304 Wallisellen
Projektverfasser: Marko Milivojevic, Pfadhagstrasse 24, 8304 Wallisellen
Bauvorhaben: Erstellung eines Sichtschutz-Zauns, Geb.-Nr. 833, Pfadhagstrasse 24, GS.-Nr. 9598 (Zone W1.9)
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Bauherrschaft: Ursina Lais und Stefan Wehrli, Schwandelstrasse 39, 8800 Thalwil und Peter Lais, Dammweg 3, 5102 Rupperswil
Projektverfasser: Schindler & Scheibling AG, Aathalstrasse 88, 8610 Uster
Bauvorhaben: Ersatzneubau Einfamilienhaus, Geb.-Nr. 680, Bergliweg 8, Wallisellen, GS-Nr. 3808 (Zone W1.9)
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Ort der Planauflage
Abteilung Hochbau + Planung, Zentralstrasse 9, Wallisellen, während der ordentlichen Öffnungszeiten. Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf Anfrage auch digital eingesehen werden. Die Begehren zur digitalen Einsicht können an hochbau@wallisellen.ch gestellt werden. Es ist untersagt, die digital erhaltenen Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder diese zu vervielfältigen.
Dauer der Planauflage: 8. Oktober 2026 bis 28. Oktober 2026
Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Datum des Poststempels) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) bei der Abteilung Hochbau + Planung, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, gestellt werden (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG).
Ergänzende rechtliche Hinweise
Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit über die postalische Abholfrist von 7 Tagen hinaus ist die Entgegennahme anderweitig sicherzustellen (z.B. durch Bezeichnung einer dazu ermächtigten Person).
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Hochbau | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |