1. Oktober 2026

Mit Beschluss vom 22. September 2026 hat der Stadtrat die beiden Verträge «Aussenanlagen im Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Neugut» und «Prozessleit- und Fernwirksystem für Aussenanlagen ausserhalb des Einzugsgebiets der ARA Neugut» zwischen der Interkommunalen Anstalt Neugut und der Stadt Wallisellen genehmigt (SRB 2026-1150). 
Die beiden Verträge sind auf der Website der Stadt Wallisellen unter www.wallisellen.ch/aussenanlagen bzw. www.wallisellen.ch/prozessleitsystem veröffentlicht und werden mit rechtskräftiger Unterzeichnung der Vertragspartner in Kraft gesetzt. 
Gegen die Vertragsabschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. 

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