Strassenbauprojekt: Hardstrasse (Abschnitt Seewadelweg bis Im Breitenacker)
Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, innert 30 Tagen beim Baurekursgericht schriftlich Rekurs gemäss § 40 Abs. 1 StrG in Verbindung mit §§ 19 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz erhoben werden.
Bewilligung Baukredit
Für die Sanierung der Hardstrasse werden gebundene Ausgaben in der Höhe von CHF 540‘000.00 zu Lasten des Kontos-Nr. 13120.5010.92, Hardstrasse, Ausführung, bewilligt. Die Gebundenheit der Ausgabe für die Sanierung der Hardstrasse ist im fehlenden erheblichen Spielraum hinsichtlich Zweck, Zeitpunkt und Ort der Massnahme und der städtischen Unterhaltspflicht begründet.
Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, innert 5 Tagen beim Bezirksrat Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss §§ 19 ff. VRG erhoben werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Tiefbau | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |