Öffentliche Planauflage und Verkehrsanordnungen

Es wird folgendes Projekt gemäss §§ 16 und 17 Strassengesetz (StrG, LS 722.1) öffentlich aufgelegt; der zugehörige Signalisationsplan liegt ebenfalls öffentlich zur Einsicht auf:

Parkplatzausbau Strassenbau Sport- und Erholungszentrum Wallisellen: Erhöhung der Parkplätze auf 150 Stück, Aufhebung der Parkplätze Hochrütistrasse (Freihaltezone), Strassenneugestaltung und -aufwertung mittels Entsiegelung, Begrünung durch Pflanzung von neuen Bäumen, Grün- und Pflanzflächen. Das Projekt ist – soweit darstellbar – vor Ort markiert.

Die Unterlagen zum Strassenbauprojekt einschliesslich Signalisationsplan sind auf der Internetseite der Stadt Wallisellen unter www.wallisellen.ch/spoede oder am Schalter der Abteilung Tiefbau + Landschaft, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen einsehbar.
Die Planauflage dauert von Donnerstag, 18. Juni 2026, bis und mit Montag, 20. Juli 2026.
Gegen das Strassenbauprojekt einschliesslich der vorgesehenen Signalisation und Markierung kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich Einsprache beim Stadtrat Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Wer Einsprache erhebt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund des geplanten Strassenbauprojekts ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG, LS 722.1; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

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