17. September 2026
Sitzung vom 8. September 2026

Erneuerungswahlen Friedensrichterin oder Friedensrichter

Der Stadtrat ordnet für den 28. Februar 2027 die Erneuerungswahlen für die Friedensrichterin oder den Friedensrichter für die Amtsdauer 2027 – 2033 an. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027, statt. Wahlvorschläge können bis am 27. Oktober 2026 beim Stadtrat eingereicht werden. Die Wahlanordnung wird am 17. September 2026 im Anzeiger von Wallisellen amtlich publiziert.

Erneuerungswahlen Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich

Die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2027 – 2031 findet am 28. Februar 2027 statt, der zweite Wahlgang am 6. Juni 2027. Auf die römisch-katholische Kirchgemeinde Wallisellen entfallen zwei Sitze, Als wahlleitende Behörde beschliesst der Stadtrat die Erneuerungswahlen und legt den Terminplan für das Vorverfahren fest. Wahlvorschläge können bis am 27. Oktober 2026 dem Stadtrat eingereicht werden. Die Wahlanordnung wird am 17. September 2026 in den amtlichen Publikationsorganen der Gemeinden Dietlikon, Wallisellen und Wangen-Brüttisellen veröffentlicht.

Kreditabrechnung Guggenbühlstrasse

Für die Strassensanierung der Guggenbühlstrasse lag ein Gesamtkredit in der Höhe von CHF 320'300.00 vor. Die Sanierungsarbeiten umfassten die Erneuerung der Strassensammler, der Randabschlüsse und des gesamten Deckbelags. Parallel dazu verlegte die werke versorgung wallisellen ag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit einen neuen Elektro-Schacht sowie zwei Verteilkabinen und erneuerte sämtliche Hausanschlussleitungen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten liegt die Kreditabrechnung mit Realisierungskosten in der Höhe von CHF 363'494.10 vor. Die Tiefbauarbeiten waren teurer als ursprünglich prognostiziert. Zunächst war nur die Erneuerung des linken Randabschluss vorgesehen. Während der Bauzeit zeigte sich jedoch, dass auch der rechte Randabschluss saniert werden musste. Diese zusätzliche Massnahme führte zu Mehrkosten in Höhe von rund CHF 59'000.00. Die Kosten für Nebenkosten und Drittleistungen konnten wie geplant eingehalten werden. Auch die Ausgaben für die öffentliche Beleuchtung sowie sonstige Nebenarbeiten fielen geringer aus als budgetiert. Die technischen Kosten hingegen wurden überschritten. Dies ist vor allem auf die erforderliche intensive Bauleitung (Bedingungen und COVID-19 und Koordination mit einem Hochbauprojekt an der Säntisstrasse) zurückzuführen. Der Stadtrat genehmigt die Kreditabrechnung.

Kreditabrechnung Kiesackerstrasse 10

Um die nach dem Weggang der Swisscom freigewordenen Räume an der Kiesackerstrasse 10 für eine Neuvermietung ertüchtigen zu können, wurde dieser Gebäudeteil saniert. Der Stadtrat genehmigt die Bauabrechnung mit Kosten in der Höhe von CHF 70'000.00 bei einem genehmigten Kredit in derselben Höhe.

Kreditabrechnung Grundackerstrasse

Für die Sanierung der Grundackerstrasse (Belagsarbeiten, Instandsetzung Kanalhaltungen und Wasserleitung) lag ein Gesamtkredit in der Höhe von CHF 477'200.00 vor. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten genehmigt der Stadtrat die Bauabrechnung mit Kosten in der Höhe von CHF 348'146.90. Die Tiefbauarbeiten konnten aufgrund eines günstigen Angebots rund CHF 55'000.00 unter dem ursprünglichen Kostenvorschlag vergeben werden. Bei den Nebenarbeiten fielen die kombinierten Gärtner- und Zaunarbeiten leicht höher aus, während die Kosten für die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung niedriger als geplant abgerechnet wurden. Die vorgesehenen Positionen für Aufwendungen des kantonalen Tiefbauamtes und des Werkhofs sowie für Unvorhergesehenes und Regie wurden nicht in Anspruch genommen. Auch die Nebenbaukosten lagen unter dem bewilligten Kredit und die technischen Kosten konnten eingehalten werden. Bei der Sanierung der Kanalisation steht ein Kredit von CHF 95'250.00 Realisierungskosten in der Höhe von CHF 51'481.43 vor. Die Tiefbaukosten wurden um rund CHF 18'000.00 gegenüber dem Kostenvoranschlag unterschritten. Gründe dafür waren einerseits das günstige Angebot für die Inliner-Sanierung sowie der überraschend gute Zustand der Kontrollschächte, welche nicht saniert werden mussten. Weitere Einsparungen von rund CHF 6'000.00 ergaben sich aus den Nebenarbeiten, da die Kanal-Fernseh-Aufnahmen günstiger ausgeführt werden konnten und einzelne Positionen nicht zur Anwendung kamen. Zudem entfielen Baunebenkosten für Pläne und Vervielfältigungen aufgrund digitaler Abwicklung. Die technischen Kosten wurden um CHF 15'000.00 gegenüber der ursprünglichen Planung unterschritten. Der Stadtrat genehmigt die beiden Kreditabrechnungen.

Ergänzung des zivilen Gemeindeführungsstabs

Mit Beschluss vom 7. Juli 2026 hat der Stadtrat die Mitglieder des Zivilen Gemeindeführungsstabs (GFS) ernannt. Als Ergänzung hat der Stadtrat Luca Biscitellil und Yves Mariani als Vertreter der die werke versorgung wallisellen ag zur Gewährung der Versorgungssicherheit ernannt.

Zugehörige Objekte

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