Anordnung der Erneuerungswahl der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022 – 2026

7. Oktober 2021

Der Gemeinderat Wallisellen als wahlleitende Behörde ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 – 2026 für den 27. März 2022 an. Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wallisellen sind an der Urne zu wählen:

  • 7 Mitglieder der Kirchenpflege sowie aus deren Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten

In Anwendung von Art. 6 Ziff. 2 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 16. November 2021 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, einzureichen.
Das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten richtet sich nach der Kirchenordnung. In die Kirchenpflege wählbar sind auch Mitglieder der Landeskirche, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit
zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen erhältlich oder kann von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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