Pro Zürcher Gemeinde dürfen bewilligungsfrei höchstens vier Sonntage oder Feiertage für Sonntagsverkäufe in Verkaufsgeschäften ausgewählt werden. Es dürfen höchstens zwei Sonntage nacheinander bezeichnet werden. Die Bewilligungsbefreiung gilt ausschliesslich für das Verkaufspersonal und nicht für andere Gruppen von Arbeitnehmenden.

2024

  • 24. November 2024
  • 1. Dezember 2024
  • 15. Dezember 2024
  • 22. Dezember 2024

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