Aus den Verhandlungen der Behörden
Aus dem Stadtrat
Bericht zur Gesamtplanung Asyl
Der Stadtrat hat im Jahr 2024 die Gesamtplanung Asylunterkünfte genehmigt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ziel war es, die mittel- und langfristige Sicherstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten im Asylbereich zu gewährleisten. Im Zentrum standen die Standortevaluation, die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien sowie die Prüfung verschiedener Entwicklungsmöglichkeiten für die kommunalen Unterbringungsstrukturen. Ebenfalls 2024 hat der Stadtrat ergänzende Sofortmassnahmen für die Planung und Ausführung zur Unterbringung von Asylsuchenden bestellt, um die kurzfristige Unterbringung der vom Kanton Zürich zugewiesenen Personen sicherzustellen. Seither haben sich die Rahmenbedingungen im Asylbereich verändert. Neben einer weiterhin dynamischen Entwicklung der Asylmigration haben insbesondere die Erhöhung der kommunalen Aufnahmequote, der zunehmende Sanierungsbedarf einzelner Unterkünfte, die veränderte Zusammensetzung der zugewiesenen Personengruppen sowie die absehbaren Auswirkungen des Schutzstatus S zusätzlichen kurzfristigen Handlungsbedarf ausgelöst. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht der Arbeitsgruppe mit Informationen über Sofortmassnahmen zu den Liegenschaften, welche für die Unterbringung von Asylsuchenden verwendet werden. Der Stadtrat erteilt den Auftrag, die geschilderten Sofortmassnahmen schrittweise zu vollziehen und startet das Projekt «Umsetzung Gesamtplanung und Sofortmassnahmen Asyl».
Beiträge für Hilfsaktionen
Die Gemeindeversammlung hat im Jahr 1972 entschieden, einen jährlichen Rahmen in der Höhe von 1 % des budgetierten einfachen Staatssteuerertrags für Hilfsaktionen auszugeben. Mit Beschlüssen vom 9. Juli 2013 und 27. September 2016 hat der damalige Gemeinderat die Grundsätze und Kriterien für Beiträge an Dritte als interne Weisung festgelegt und die Basis zur Berechnung des jährlichen Rahmens präzisiert (1 % der budgetierten ordentlichen Steuern des Rechnungsjahrs). Der Beitrag für Hilfsaktionen wurde an der Gemeindeversammlung im Dezember 2016 diskutiert und bestätigt. Die Beiträge werden jeweils jährlich in zwei Sammelanträgen beantragt und das Total der Beiträge halbjährlich im vorgegebenen Rahmen als neue einmalige Ausgabe bewilligt. 1 % der budgetierten ordentlichen Steuern des Rechnungsjahrs betragen CHF 787'028.00. Für die erste Vergabungen im Jahr 2026 bewilligt der Stadtrat eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von CHF 187'000.00 für 17 verschiedene Organisationen.
Bericht über Legislaturziele
Anlässlich der Klausur vom 2. / 3. September 2022 formulierte der Stadtrat seine Legislaturziele. Diese wurden anschliessend konkretisiert und zusammen mit dem Leitbild genehmigt. Es wurden folgende Schwerpunkte gesetzt: Die Förderung der Biodiversität und Erholungsraum ausserhalb des Siedlungsgebiets, Ausbau des Fuss- und Veloverkehrs, die Schaffung von Asylunterkünften, die Arealentwicklung Herzogenmühle, die Entwicklung von Schulliegenschaften, die Kommunikation nach aussen und die Positionierung der Stadt als attraktive Arbeitgeberin. Der Stadtrat hält in einem Abschlussbericht zu den Legislaturzielen fest, dass die Herausforderungen in Wallisellen in der Legislatur vielfältig waren. Die Stadt habe sich lebendig und attraktiv entwickelt. Neben den ursprünglichen Zielen des Stadtrates konnten viele andere Projekte, teils auch von Einwohnenden initiiert, erfolgreich umgesetzt oder auf gutem Weg gebracht werden. Ein gutes Zusammenspiel der Behörden und der Verwaltung und eine aktive Mitwirkung der Bevölkerung war nötig und wird weiterhin wichtig bleiben, um die Stadt weiterzubringen. Ein sowohl proaktiv wie auch reaktiv anpackender Stadtrat und eine weiterhin interessierte Bevölkerung, werden sicher auch für die Legislatur 2026 – 2030 wichtige Elemente für den Erfolg bleiben.
Mobilitätskonzept für Wallisellen Südost
Das kantonale Tiefbauamt verlangt den Nachweis, dass das angrenzende Kantonsstrassennetz durch die Entwicklung des Gebiets Wallisellen Südost nicht zusätzlich belastet wird. Die Richtlinie «Mobilitätskonzepte Wallisellen Südost» hat zum Zweck, das heutige Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehrs im Gebiet Wallisellen Südost zu steuern sowie alternative, nachhaltige Mobilitätslösungen zu fördern. Mit der Richtlinie werden folgende Anforderungen an die Grundeigentümerschaft gestellt: Der motorisierte Individualverkehr soll auf Grundlage des heutigen Verkehrsaufkommens mit Nachweis der Einhaltung der Fahrtenkontingente im Rahmen von Gestaltungsplan- und Baubewilligungsverfahren plafoniert werden. Weiter soll ein Monitoring und eine periodische Wirkungskontrolle mit Berichterstattung an die zuständige Stelle innerhalb der Stadtverwaltung eingeführt werden, und drittens orientiert sich die proportionale Verteilung der zulässigen Fahrzeugfahrten an der flächenmässigen Grösse der Planungseinheiten, damit eine gleichmässige, sachlich begründete und rechtsgleiche Zuteilung der Fahrtenkontingente gewährleistet wird. Der Stadtrat genehmigt die Richtlinie «Mobilitätskonzepte Wallisellen Südost» als behördenverbindliche Interne Weisung mit grundeigentümerverbindlicher Aussenwirkung für die Erarbeitung und Beurteilung von Mobilitätskonzepten im Rahmen von Gestaltungsplan- und Baubewilligungsverfahren im Gebiet Wallisellen Südost. Für die Planungseinheiten im Gebiet Wallisellen Südost werden höchstzulässige Grenzwerte der Verkehrserzeugung in Fahrzeugfahrten pro durchschnittlichen Werktag festgelegt. Diese Grenzwerte sind im Rahmen von Mobilitätskonzepten nachzuweisen und einzuhalten.
Variantenentscheid für Kreuzplatz
Der Stadtrat beabsichtigt, das Areal Kreuzplatz an gemeinnützige Bauträgerschaft in Baurecht abzugeben, damit diese preisgünstigen Wohnraum erstellen kann. Da auf dem Areal auch eine öffentliche Tiefgarage geplant ist, stellt sich die Frage, wie diese grundbuchrechtlichen Fragen am geeignetsten gelöst werden können. Dafür liegen zwei Varianten vor, einerseits das Baurecht zugunsten der Stadt und des Wohnbauträgers mit einer anschliessenden Stockwerkeigentumsbegründung, anderseits die Baurechtsbegründung zugunsten eines Wohnbauträgers und die Sicherung der Parkplätze durch ein ausschliessliches Benützungsrecht als Dienstbarkeit. Der Stadtrat beschliesst, die zweite Variante weiter zu verfolgen und erteilt den Auftrag, einen Baurechtsvertragsentwurf auszuarbeiten.
Neue Module zur Erreichung der Digitalisierungsziele
Die Abteilung Soziales nutzt in den Bereichen Sozialhilfe, Asyl und Administration eine Fachapplikation als zentrales System für die Fallführung, die Dossierverwaltung sowie die Abwicklung administrativer und finanzieller Prozesse. Die Abteilung Soziales liess eine Business Analyse zur Nutzung dieser Fachapplikation durchführen mit dem Ziel, die bestehende Systemnutzung zu überprüfen sowie Optimierungs- und Digitalisierungspotenzial innerhalb der Geschäftsprozesse zu identifizieren. Die Ergebnisse der Analyse zeigen einen klaren Handlungsbedarf hinsichtlich Digitalisierung, Prozessstandardisierung und Nachvollziehbarkeit innerhalb der Abteilung. Zur Erreichung der angestrebten Digitalisierungsziele ist die Einführung der Module Elektronische Aktenführung (EAF), Rechnungsworkflow (RWF) und das Scan-Cockpit notwendig. Für die Erweiterung der bestehenden Fachapplikation bewilligt der Stadtrat eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von CHF 72'500.00 ausserhalb des Budgets 2026.
Governance- und Organisationsüberprüfung für Sozialbehörde
Die Sozialbehörde ist gemäss Gemeindeordnung der Stadt Wallisellen eine eigenständige Kommission und amtet als Fürsorgebehörde. Sie nimmt so als demokratisch legitimierte Fachbehörde zentrale Aufgaben im kommunalen Sozialwesen wahr und ist insbesondere für die Sozialhilfe, die Asylfürsorge sowie weitere Aufgaben im Bereich der sozialen Sicherheit zuständig. Von 2022 – 2025 behandelte die Sozialbehörde insgesamt rund 1'200 Geschäfte. Der überwiegende Teil dieser Geschäfte betraf operative Einzelfallentscheide im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Die Auswertung der Geschäftstätigkeit zeigt zudem, dass die Sozialbehörde den durch die Verwaltung vorbereiteten Anträgen nahezu ausnahmslos folgte. Im betrachteten Zeitraum erfolgte lediglich eine Rückweisung eines Geschäfts zur ergänzenden Bearbeitung. Dies verdeutlicht die hohe fachliche Qualität der Fallführung und Antragstellung durch die Verwaltung sowie die umfassenden gesetzlichen, reglementarischen und fachlichen Grundlagen, auf welche sich die Entscheide stützen.
Die Vorbereitung, fachliche Prüfung, Antragstellung, Beschlussfassung und Nachbearbeitung dieser Geschäfte, die überwiegend Einzelfallentscheide betreffen, bindet erhebliche personelle Ressourcen innerhalb der Abteilung Soziales sowie der Sozialbehörde. Die heutige Tätigkeit der Sozialbehörde ist dadurch schwergewichtig auf die Behandlung von Einzelfällen ausgerichtet. Für die Wahrnehmung weiterer bedeutender Aufgaben, welche der Sozialbehörde durch Gesetz, Gemeindeordnung und Geschäfts- und Kompetenzreglement ebenfalls übertragen sind, stehen entsprechend nur beschränkt Ressourcen zur Verfügung.
Neben der rechtskonformen Durchführung der Sozialhilfe gewinnen Themen wie Qualitätssicherung, Controlling, Aufsicht, Prävention, Integration, Sozialplanung, Leistungssteuerung sowie die strategische Weiterentwicklung des kommunalen Sozialwesens zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die heutige Organisation den zukünftigen Anforderungen weiterhin optimal entspricht oder ob die Sozialbehörde künftig stärker auf ihre strategischen Führungs-, Aufsichts- und Steuerungsaufgaben ausgerichtet werden soll.
Die amtierende Sozialbehörde unterstützt die Durchführung einer Governance- und Organisationsüberprüfung mit externer Unterstützung und erachtet eine vertiefte Analyse der künftigen Rollen, Aufgaben und Zuständigkeiten als zweckmässig. Der Stadtrat bewilligt für diese Überprüfung der Sozialbehörde mit externer Unterstützung eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von CHF 20'000.00 ausserhalb des Budgets. Dem Stadtrat soll bis spätestens Ende Oktober 2026 ein Schlussbericht mit Handlungsempfehlungen sowie einem Zielbild für die zukünftige Rolle der Sozialbehörde vorgelegt werden.
Memorandum für Werk- und Feuerwehrgebäude
Im Rahmen des Projekts MehrSpur Zürich–Winterthur (MSZW) wird unter anderem das Werk- und Feuerwehrgebäude in Wallisellen umgebaut. Das Umbauprojekt befindet sich in der Ausführung. Mit einem Memorandum of Understanding zwischen der die werke versorgung wallisellen ag und der Stadt sollen die Grundzüge der künftigen Regelungen als Folge des Umbaus des Werk- und Feuerwehrgebäudes festhalten werden. Das Memorandum ist eine verbindliche Absichtserklärung zu den Grundzügen und den bereits heute bekannten Inhalten der künftigen Regelungen zwischen die werke und der Stadt als Folge des Umbaus. Es dient insbesondere der Dokumentation der Abmachungen, die während der langjährigen Planungsphase getroffen wurden. Dies ist zweckdienlich, da die formelle Umsetzung der Anpassungen im gegenseitigen Rechtsverhältnis erst in einigen Jahren erfolgen kann. Zwar sollten die Umbauarbeiten am Gebäude im zweiten Quartal 2027 abgeschlossen sein, die definitiven Flächenmasse werden aber erst mit Abschluss der Arbeiten am Projekt MSZW vorliegen (voraussichtlich ab 2030). Der Stadtrat genehmigt das Memorandum, das zwischen der Stadt und der die werke versorgung wallisellen ag ausgearbeitet worden ist. Durch die Vereinbarung entstehen für die Stadt keine Kostenfolgen.
Weiterführung der Musikfesttage
Mit den Musikfesttagen 2026 wird eine Ära zu Ende gehen: Roland Raphael hat seinen Rücktritt angekündigt und organisiert die Musikfesttage 2026 als Intendant zum letzten Mal. Der Stadtrat dankt Roland Raphael und Monika Gautschi für die alljährlich organisierten hochstehenden Musikfesttage. Der Stadtrat bekräftigt, dass weiterhin ein kulturelles Angebot angeboten werden soll. Mit Christian Dubs und Paola Biason konnten zwei in Wallisellen wohnhafte Kulturpersönlichkeiten für die Weiterführung der Musikfesttage gewonnen werden. Um den Fortbestand der Musikfesttage auch finanziell auf ein sicheres Fundament zu bringen, soll der Sockelbeitrag der Stadt erhöht werden. Diese neue jährlich wiederkehrende Ausgabe liegt in den Finanzbefugnissen der Gemeindeversammlung. Eine entsprechende Vorlage soll ausgearbeitet, dem Stadtrat beantragt und der Versammlung zur Bewilligung vorgelegt werden.
Abschlussbericht zur Wohnbaupolitik
Im Jahr 2025 hat der Stadtrat die Arbeitsgruppe «Umsetzungsvarianten bezahlbarer Wohnraum» eingesetzt mit dem Auftrag, dem Stadtrat ein Diskussionspapier vorzulegen, in dem verschiedene Finanzierungs-Varianten zu den an der Klausur skizzierten Massnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aufgezeigt werden. Der Stadtrat genehmigt den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, in dem diese über die umgesetzten Punkte informiert, unter anderem über das Reglement zur Umsetzung der Vorgaben für preisgünstigen Wohnraum, die «Strategie Bezahlbarer Wohnraum» oder die Vorlage «Rahmenkredit zur Förderung bezahlbaren Wohnraums», die – mit zustimmendem Antrag der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission – den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 27. September 2026 unterbreitet wird. Der Stadtrat nimmt den Abschlussbericht verdankend zur Kenntnis. Die Weiterbearbeitung des Auftrags zur Förderung bezahlbaren Wohnraums erfolgt in der dafür bestimmten Stammorganisation.
Klopfgeräusche in der Alterssiedlung Wägelwiesen
Zur Behebung von Klopfgeräuschen in der Alterssiedlung Wägelwiesen, Weiherstrasse 4, 6, 12 und 16, lag ein Kredit in der Höhe von CHF 21'000.00 vor. Nach Abschluss der Arbeiten genehmigt der Stadtrat die Bauabrechnung mit Kosten in der Höhe von CHF 13'868.10. Die Kreditunterschreitung von CHF 7'131.90 ist auf die reibungslose Ursachenortung und Behebung zurückzuführen.
Aus der Schulpflege
Kreditabrechnung Sicherstellung Visibilität und Sicherheit Kindergärten
Am 24. März 2026 bewilligte die Schulpflege einen Kredit von CHF 12'863.90 für die Lieferung und Montage von Hinweistafeln bei mehreren Kindergärten um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die effektiven Kosten beliefen sich auf CHF 10'291.10, was einer Kreditunterschreitung von CHF 2'572.80 entspricht.
Gründung Arbeitsgruppe Informationssicherheit und Datenschutz
Gemäss §7 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) schützt das öffentliche Organ Informationen durch angemessene organisatorische und technische Massnahmen (Informationssicherheit). Die Schulpflege trägt gemäss diesem Gesetz die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit in der Schule. Sie legt die Leitlinien fest, genehmigt die erforderlichen Informationssicherheitsmassnahmen und die entsprechenden Mittel. Mit der Gründung einer Arbeitsgruppe Informationssicherheit und Datenschutz beauftragt die Schulpflege die operative Ebene mit der Erarbeitung und Umsetzung eines nachhaltigen Informationssicherheit-Konzeptes in der Schule Wallisellen, gestützt auf den Leitfaden der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich «Informationssicherheit in Schulen».
Umnutzung Kindergarten Schwanen III als PMT-Raum (Psychomotoriktherapie)
Die Schule Mösli verfügt derzeit über keinen eigenen PMT-Raum. Dies führt zu Raumengpässen und verhältnismässig langen Wegen von den Kindergärten zu den Therapielektionen. Durch Ausstattung des auf das Schuljahr 2026/27 freiwerdenden Kindergartens Schwanen III mit PMT Geräten, kann der Kapazitätsengpass mit wenig Aufwand behoben werden. Die Schulpflege bewilligt für die Beschaffung der Therapie- und Bewegungsgeräte einen nicht budgetierten Kredit von CHF 16'023.05.