Aus den Verhandlungen der Behörden
Aus dem Stadtrat
Pilotprojekt für sicherere Schulwege
Die Schulwegsicherheit ist seit Jahren ein zentrales Thema in der Stadt und wird regelmässig überprüft. Obwohl in verschiedenen Bereichen bereits deutliche Verbesserungen erreicht wurden, zeigt sich weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere das Phänomen der «Elterntaxis» führt regelmässig zu Rückmeldungen und Anfragen aus der Bevölkerung zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Die bislang umgesetzten Massnahmen waren hauptsächlich präventiver Natur und führten nicht zu einem nachhaltigen Erfolg. Der Stadtrat möchte eine ganzheitliche und nachhaltige Lösung entwickeln, welche die Verkehrssicherheit im Umfeld der Schulhäuser erhöht, die berechtigten Interessen der Anwohnerschaft berücksichtigt und den Schulweg für alle Verkehrsteilnehmenden langfristig sicherer gestaltet. Der Stadtrat genehmigt dazu ein einjähriges Pilotprojekt, in dem zu den bereits bestehenden Aktivitäten eine Halteverbotszone angeordnet wird. Halteverbots- oder Schulzonen werden ähnlich wie Tempo-30-Zonen mit Beginn und Ende der Zone signalisiert. Neben der Signalisierung erfolgen regelmässige Kontrollen durch die Stadtpolizei. Als Pilotstandort wird das Schulhaus Alpen bestimmt, der Beginn der Testphase erfolgt frühestens im April 2026.
Kredit zur Behebung von Klopfgeräuschen
In der Liegenschaft Weiherstrasse 16 treten seit rund drei Jahren laute Klopfgeräusche auf, die der Mieterschaft den Schlaf und die Ruhe nehmen. Mit Körperschallmessungen konnte die Ursache für diese Geräusche im obersten Bereich des Steigstranges festgestellt werden. Zur Behebung der Störung genehmigt der Stadtrat einen Kredit in der Höhe von CHF 21'000.00 ausserhalb des Budgets 2026.
Schätzungen für Mehrwertermittlung
Nach der Festsetzung der Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Paket 1 und des öffentlichen Gestaltungsplans Zentrum Wallisellen erfolgt im nächsten Schritt die Mehrwertermittlung mit einer individuellen Schätzung. Für die individuelle Schätzung ist ein qualifiziertes externes Büro beizuziehen. Der Stadtrat genehmigt für die Mehrwertermittlung mittels individueller Schätzung eine neue, einmalige Ausgabe in der Höhe von CHF 125'000.00 ausserhalb des Budgets 2026. Die Ausgabe für die Mehrwertermittlung fällt zulasten der Stadt, muss jedoch nur «vorfinanziert» werden, weil sie anschliessend dem Mehrwertausgleichsfonds belastet werden kann. Die betroffenen Grundeigentümer werden durch einen Zwischenentscheid ohne Rechtsmitteleröffnung über das Ergebnis der Prüfung (definitive Bemessung des Mehrwertes und besondere Gründe, die eine individuelle Schätzung notwendig machten) informiert.
Standard für kommunale Gebäude
Der Gebäudestandard richtet sich als Leitlinie an Bauherrschaften von öffentlichen und durch die Öffentlichkeit unterstützte Bauten und wird periodisch durch den Schweizerischen Verband Kommunale Infrastruktur in enger Zusammenarbeit mit dem Trägerverein Energiestadt und dem Bundesamt für Energie aktualisiert. Seit der Genehmigung des Massnahmenplans Klima stellt die Umsetzung des Gebäudestandards eine wesentliche Massnahme zur Erreichung der städtischen Energie- und Klimaziele dar. Die aktualisierte Version des Gebäudestandards 2025 berücksichtigt sowohl die direkten auf Stadtgebiet verursachten (Scope 1) als auch die energiebedingten indirekten Emissionen aus eingekaufter Energie (Scope 2). Zudem umfasst die Version 2025 auch die weiteren indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, sowie die Mobilität. Die Version 2025 ist mit dem für die Stadtverwaltung festgelegten Netto-Null-Ziel 2040 kompatibel und die Stadtverwaltung kann mit der Einführung ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Der Stadtrat beschliesst, den Gebäudestandard 2025 des Schweizerischen Verbands Kommunale Infrastruktur, des Trägervereins Energiestadt und des Bundesamts für Energie für die kommunalen Gebäude behördenverbindlich einzuführen und die Version 2019 zu ersetzen.
Stellungnahme zu Neuordnung der Betreibungskreise
Der Regierungsrat hat zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben, wie die Betreibungskreise im Kanton Zürich neu festgelegt werden könnten. Dabei wurde die Vorgabe berücksichtigt, dass die Betreibungsämter ihre Aufgaben in fachlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht optimal erfüllen können. In der Variante I wird die Anzahl Betreibungskreise von 59 auf 34 reduziert, wobei das Betreibungsamt Wallisellen-Dietlikon nicht betroffen ist und als eigenständiger Betreibungskreis in der aktuellen Form bestehen bliebe. Die Variante II baut auf der Variante I auf und würde die Anzahl Betreibungskreise auf 18 reduzieren. Der Betreibungskreis Wallisellen-Dietlikon würde in den neuen Kreis Bülach Süd, mit Sitzgemeinde Kloten, integriert.
Das Stadtammann- und Betreibungsamt Wallisellen-Dietlikon erfüllt den gesetzlichen Auftrag in der Zwangsvoll-streckung rechtskonform, effizient und verantwortungsbewusst, mit den von der Stadt zur Verfügung gestellten Ressourcen. Nach der Umsetzung einer Organisationsentwicklung und einer bewilligten Stellenplanerhöhung ist die Amtsstelle, zusammen mit weiteren geplanten Digitalisierungsprojekten, den zukünftigen Herausforderungen gewachsen. Eine neue Kreisbildung würde für die Anspruchsgruppen keinen Mehrwert schaffen. In seiner Stellungnahme lehnt der Stadtrat deshalb beide Varianten ab und schliesst sich damit der Stellungnahme des Verbands Betreibungsfachleute Bezirk Bülach an.
Aus der Schulpflege
Klassenbildung Schuljahr 2026/27
Die prognostizierten Schülerinnen- und Schülerzahlen für das kommende Schuljahr weisen eine geringere Anzahl Neueintritte in den Kindergarten aus. Aufgrund dieser Entwicklung werden die der Schule Wallisellen vom Kanton zugewiesenen Lehrpersonalressourcen reduziert. Dies führt auf das Schuljahr 2026/27 zur Schliessung eines Kindergartens.
Die drei Kindergärten im Schwanen weisen seit längerer Zeit tiefe Belegungszahlen auf. Die Schulpflege hat deshalb entschieden, den Kindergarten Schwanen III per Schuljahr 2026/27 zu schliessen. Dadurch müssen 6 Kinder in die Kindergärten Schwanen I und II umgeteilt werden. Im Schuljahr 2026/27 werden zudem nur noch sieben 1. Klassen geführt (-1). Die Reduktion erfolgt an der Schule Mösli.
Die periodisch durchgeführte und im Januar 2026 aktualisierte Schülerprognose der Firma Eckhaus AG berücksichtigt die Wohnbautätigkeit sowie demografische Indikatoren und geht von einer verlangsamten, jedoch weiterhin wachsenden Schülerzahl aus. Bis ins Jahr 2040 wird in Wallisellen mit gegen 2’000 Schülerinnen und Schülern gerechnet. Dies entspricht einer Zunahme von rund 12 % gegenüber heute.
Die Schaffung von zusätzlichem Schulraum ist ein langwieriger Prozess, weshalb eine frühzeitige Planung essenziell ist. Mit der aktuellen Erweiterung des Kindergartens Rieden zu einem Doppelkindergarten wird diesem Umstand Rechnung getragen. Die Schulpflege verfolgt bei den Kindergärten die Strategie, stadteigene Liegenschaften optimiert zu nutzen und Mietliegenschaften nach Möglichkeit zu reduzieren. Ebenso muss das Augenmerk auf dezentralen Kindergärten liegen, die durch ihre Lage zumutbare und sichere Schulwege für alle Kinder bieten.
Ausbau Fachstelle Digitalität
Im Bereich der Digitalität stehen der Schule in den nächsten Jahren grosse Aufgaben bevor, die professionell begleitet werden müssen (u.a. Weiterentwicklung des ICT- und Medienkonzepts, Solution Designs und der digitalen Lern- und Verwaltungsplattformen, Umsetzung von DigiLex und Datenschutzvorgaben). Bisher wurden schulübergreifende ICT-Projekte zu grossen Teilen von der Abteilungsleitung Bildung sowie der Leitung Schulverwaltung begleitet. Aus Kapazitätsgründen und der Zunahme der Komplexität, braucht der Bereich eine Professionalisierung mit einer dedizierten «Fachstelle Digitalität». Die bestehende ICT-Koordinationsstelle wird zu diesem Zweck auf das Schuljahr 2026/27 auf ein 80 % Pensum ausgebaut und in Fachstelle Digitalität umbenannt.
Kreditabrechnung Unterstand Pausenplatz KGS
Im März 2025 wurde durch die Schulpflege für die Realisierung eines Pausenplatzunterstandes in der KGS (Schule in Kleingruppen) ein Kredit von CHF 21'932.65 bewilligt. Die effektiven Kosten beliefen sich auf CHF 22'638.05. Die Kreditüberschreitung von CHF 706.40 ist auf Mehrkosten beim Fundament zurückzuführen.
Instandsetzung Fassade Schulhaus Bubental
Die Fassade des Schulhauses Bubental zeigt seit mehreren Jahren zunehmende Abnutzungserscheinungen und Materialschäden. In der Investitionsrechnung 2026 wurden für die Instandsetzung CHF 230'000 eingestellt. Die inzwischen im Ausschreibungsverfahren eingeholten Offerten ergaben ein Gesamttotal von CHF 272'939.10. Die Schulpflege genehmigte den Kredit für diese gebundenen Kosten. Die Ausführung der Instandsetzungsarbeiten erfolgt im Sommer 2026.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
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| 20260203_SRB 2026-40_Ausgabenbewilligung ausserhalb Budget und Auftragsvergabe für Mehrwertermittlung Paket 1 und Gestaltungsplan Zentrum Wallisellen (PDF, 115 kB) | Download | 0 | 20260203_SRB 2026-40_Ausgabenbewilligung ausserhalb Budget und Auftragsvergabe für Mehrwertermittlung Paket 1 und Gestaltungsplan Zentrum Wallisellen |
| 20260203_SRB 2026-41 Einführung verbindlicher Gebäudestandard 2025 (PDF, 94 kB) | Download | 1 | 20260203_SRB 2026-41 Einführung verbindlicher Gebäudestandard 2025 |
| 20260203_SRB 2026-44_Stadtammann- und Betreibungsamt_Stellungnahme Neufestlegung Betreibungskreise (PDF, 196 kB) | Download | 2 | 20260203_SRB 2026-44_Stadtammann- und Betreibungsamt_Stellungnahme Neufestlegung Betreibungskreise |
| 20260203_SRB 2026-36_Genehmigung Pilotprojekt Förderung Schulwegsicherheit (PDF, 440 kB) | Download | 3 | 20260203_SRB 2026-36_Genehmigung Pilotprojekt Förderung Schulwegsicherheit |
| 20260203_SRB 2026-37_Alterssiedlung Wägelwiesen - Kreditbewilligung Klopfgeräusche (PDF, 220 kB) | Download | 4 | 20260203_SRB 2026-37_Alterssiedlung Wägelwiesen - Kreditbewilligung Klopfgeräusche |