Aus den Verhandlungen der Behörden
Aus dem Stadtrat
Teilrevision Gebührentarifreglement
Auf Basis der Gebührenverordnung überprüft der Stadtrat jährlich das Gebührentarifreglement und passt dieses bei Bedarf an. Der Stadtrat genehmigt die Teilrevision des Reglements, bei der die Dienstleistungsentschädigungen für die Lernenden teuerungsbedingt bereinigt und der Tarif für Häckslerabfälle neu festgelegt. Die neuen Tarife treten per 1. Januar 2026 in Kraft.
Beiträge für Hilfsaktionen
Die Gemeindeversammlung hat im Jahr 1972 entschieden, einen jährlichen Rahmen in der Höhe von 1 % des budgetierten einfachen Staatssteuerertrags für Hilfsaktionen auszugeben. Mit Beschlüssen vom 9. Juli 2013 und 27. September 2016 hat der damalige Gemeinderat die Grundsätze und Kriterien für Beiträge an Dritte als interne Weisung festgelegt und die Basis zur Berechnung des jährlichen Rahmens präzisiert (1 % der budgetierten ordentlichen Steuern des Rechnungsjahrs). Der Beitrag für Hilfsaktionen wurde an der Gemeindeversammlung im Dezember 2016 diskutiert und bestätigt. Die Beiträge werden jeweils jährlich in zwei Sammelanträgen beantragt und das Total der Beiträge halbjährlich im vorgegebenen Rahmen als neue einmalige Ausgabe bewilligt. 1 % der budgetierten ordentlichen Steuern des Rechnungsjahrs betragen CHF 814'703.00. Für die zweiten Vergabungen im Jahr 2025 bewilligt der Stadtrat eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von CHF 114'000.00 für 26 verschiedene Organisationen.
Anpassung von Entschädigungen und Sitzungsgeldern
Der Stadtrat legt jährlich die Entschädigungen für die Behörden- und Kommissionsmitglieder sowie die Sitzungsgelder fest. Stundenansätze zur Verrechnung der Dienstleistungen und passt sie gegebenenfalls der Teuerung und der wirtschaftlichen Entwicklung an. Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2026 eine Teuerungszulage von 0.2 % für das Staatspersonal ausgerichtet. Der Stadtrat passt die Entschädigungen und Sitzungsgelder in Anlehnung an diese Teuerungszulage an und erhöht die entsprechenden Beträge.
Kauf von Wald-Grundstücken
Der Stadt sind zwei Wald-Grundstücke (Kat. Nr. 3299 und 1498) im Bereich Brandholz zum Kauf angeboten worden. Der Stadtrat genehmigt den Kauf dieser beiden Parzellen zur Arrondierung bereits im Eigentum der Stadt liegender Wald-Grundstücke und bewilligt dafür eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von rund CHF 2'000.00 zuzüglich Handänderungsgebühren ausserhalb des Budgets 2025.
Umbau Arztpraxis
Die Arztpraxis an der Liegenschaft Obere Kirchstrasse 8 musste aufgrund eines Mieterwechsels umgebaut werden. Unter anderem wurden die Demontage des Röntgengerätes, die Demontage verschiedener alter Einbauschränke, infolgedessen auch eine Ergänzung des Bodenbelages und notwendige Malerarbeiten, der Ersatz eines Fensters, diverse Elektroarbeiten, der Ersatz von alten Lavabos, die Entsorgung der Ausbauten und diverser Chemikalien, der Einbau eines Klimagerätes, der Ersatz von Zylinder und Schlüssel und der Ersatz der Gurtenrollen der Rollladen vorgenommen. Der Stadtrat genehmigt für diesen Umbau nachträglich einen einmaligen Kredit in der Höhe von CHF 44'421.00.
Neuer Gesamtverantwortliche für Landwirtschaft
Ackerbaustellen, wie sie früher genannt wurden, haben eine lange Geschichte: Eingerichtet zu Beginn des zweiten Weltkriegs hatten sie die Aufgabe, den Pflichtanbau von Nahrungsmitteln zu kontrollieren. Das Aufgabengebiet hat sich mit der Zeit gewandelt. Als Bindeglied zwischen Kanton und Gemeinde kommt ihnen eine Aufgabe in der Umsetzung der Agrarpolitik zu. Aufgrund des heute weit über ackerbauliche Fragen hinausgehenden Tätigkeitsgebiets ist der Begriff «Ackerbaustelle» nicht mehr zeitgemäss, weshalb er durch die Bezeichnung «Gemeindestelle für Landwirtschaft» ersetzt wurde. Jede Gemeinde hat eine Gemeindestelle für Landwirtschaft zu betreiben und die zuständige Person dem kantonalen Amt für Landschaft und Natur zu melden. Mehrere Gemeinden können eine gemeinsame Gemeindestelle bezeichnen. Die mit der Aufgabe betreute Personen werden als «Gemeindeverantwortliche für Landwirtschaft» bezeichnet. Sie vollzieht die von der kantonalen Abteilung Landwirtschaft oder von der kantonalen Zentralstelle für Ackerbau erlassenen Weisungen gestützt auf die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung. Hansrudolf Rinderknecht ist seit April 1996 als Ackerbaustellenleiter der Stadt ernannt. Er hat per 31. Dezember 2025 seinen Rücktritt erklärt.
Der Stadtrat ernennt Patrick Wüst, einen aktiven Landwirt aus der Stadt Kloten, zum Gemeindeverantwortlichen für Landwirtschaft. Patrick Wüst führt seit 2017 den familieneigenen Betrieb in einer Generationengemeinschaft
Mit Beschluss des Stadtrates vom 12. Juli 2022 wurde Hansrudolf Rinderknecht als Ackerbaustellenleiter zu einem Mitglied der Kommission Grünräume für die laufende Legislatur ernannt. Hansrudolf Rinderknecht wird seinen Einsitz in der Kommission bis zum Ende der Legislatur am 30. Juni 2026 weiterführen. Die Nachfolgeregelung in der Kommission Grünräume für die Legislatur 2026 – 2030 wird im Rahmen der Neukonstituierung im Juni 2026 vorgenommen.
Kreditabrechnung Netzerweiterung Weiherstrasse
Mit Beschluss vom 28. Juni 2022 hat der damalige Gemeinderat eine einmalige Ausgabe in zwei Teilbeträgen von einer gesamten Höhe von CHF 150'000.00 für die Netzerweiterung an der Weiherstrasse bewilligt. Diese Bauarbeiten ermöglichten es, das Leitungsnetz der Holzag AG für Energie zu erweitern und die gemeindeeigenen Liegenschaften Riedenerstrasse 75 (Ortsmuseum) und Weiherstrasse 14 sowie zwei Privatliegenschaften an der Weiherstrasse 1 und 3 an den Wärmeverbund anzuschliessen. Die Arbeiten konnten in den Jahren 2024 und 2025 abgeschlossen werden. Der Stadtrat genehmigt die Bauabrechnung mit Kosten in der Höhe von CHF 106'094.65. Die Minderkosten begründen sich in einer günstigeren Arbeitsvergabe als im Kostenvoranschlag angenommen.
Zugehörige Objekte
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| 20251209_SRB 2025-380_Änderungen per 1. Januar 202 (PDF, 274 kB) | Download | 0 | 20251209_SRB 2025-380_Änderungen per 1. Januar 202 |
| 20251209_SRB 2025-381_Ausgabenbewilligung für Beiträge an Dritte - zweite Vergabungen 2025 (PDF, 92 kB) | Download | 1 | 20251209_SRB 2025-381_Ausgabenbewilligung für Beiträge an Dritte - zweite Vergabungen 2025 |
| 20251209_SRB 2025-383_Festsetzung Teuerungsausglei (PDF, 216 kB) | Download | 2 | 20251209_SRB 2025-383_Festsetzung Teuerungsausglei |
| 20251209_SRB_2025-382_Festsetzung Sitzungsgelder 2 (PDF, 203 kB) | Download | 3 | 20251209_SRB_2025-382_Festsetzung Sitzungsgelder 2 |
| 20251209_SRB 2025-384_Landerwerb_Kauf zweier Wald-Grundstücke, Ausgabenbewilligung und Vollzug (PDF, 325 kB) | Download | 4 | 20251209_SRB 2025-384_Landerwerb_Kauf zweier Wald-Grundstücke, Ausgabenbewilligung und Vollzug |
| 20250209_SRB 2025-385_Obere Kirchstrasse 8_Kreditb (PDF, 244 kB) | Download | 5 | 20250209_SRB 2025-385_Obere Kirchstrasse 8_Kreditb |
| 20251209_SRB 2025-386_Ersatzernennung Gemeindeverantwortlicher für Landwirtschaft (PDF, 79 kB) | Download | 6 | 20251209_SRB 2025-386_Ersatzernennung Gemeindeverantwortlicher für Landwirtschaft |
| 20251209_SRB 2025-388_Genehmigung Kreditabrechnung Netzerweiterung Weiherstrasse (PDF, 79 kB) | Download | 7 | 20251209_SRB 2025-388_Genehmigung Kreditabrechnung Netzerweiterung Weiherstrasse |