Balkon-Photovoltaikanlage (Plug-and-Play-Solaranlage)
Beschreibung und allgemeine Informationen
Plug-and-Play-Solaranlagen, auch bekannt als Stecker-Solaranlagen oder Balkonkraftwerke, bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarpanels und einem Wechselrichter, der die Sonnenenergie in nutzbaren Strom umwandelt. Damit die Mini-Solaranlage als solche gilt, darf die gesetzlich festgelegte Einspeiseleistung von höchstens 600 Watt nicht überschritten werden. Der erzeugte Strom steht unmittelbar im eigenen Haushalt zur Verfügung und wird direkt von den angeschlossenen und eingeschalteten Elektrogeräten genutzt.
Alle Plug and Play Solaranlagen müssen beim Elektrizitätswerk angemeldet werden – es braucht keine Bewilligung. Link: www.diewerke.ch/stecker-solaranlageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Anlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars sowie im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung sind bewilligungspflichtig.
Hinweis: Grundsätzlich haftet die Vermieterschaft gegenüber Dritten für Schäden, welche durch die Liegenschaft (z.B. herabstürzenden Solarpanel) verursacht werden. Informieren Sie die Vermieterschaft vorab über das Vorhaben.
Bedingungen für eine Förderung
- Es sind nur Anlagen mit Standort im Stadtgebiet förderberechtigt.
- Die Anlage ist auf www.topten.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgelistet.
- Die Produktionsleistung der Anlage (Leistung Wechselrichter) darf 600 Watt nicht überschreiten.
- Ein Nachweis zur Meldung an die werke (inkl. Konformitätserklärung) ist erforderlich.
- Das Fördergesuch ist spätestens neunzig Tage nach dem Kauf einzureichen.
Förderbeitrag
Der Förderbeitrag ist einmalig und beträgt CHF 250.00 pro Anlage und Haushalt – höchstens 50 % des Kaufpreises.
Ablauf
Zur Beantragung der Förderung ist ein Gesuch mithilfe des entsprechenden Formulars einzureichen.
Der Entscheid zum Gesuch wird innert dreissig Tagen ab Gesucheingang schriftlich mitgeteilt.
Bewilligte Förderbeiträge werden innert dreissig Tagen ab kommuniziertem Entscheid ausgezahlt.
Einzureichende Unterlagen für das Fördergesuch
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Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular inkl. Angabe der korrekten Kontodaten (IBAN und Kontoinhaberschaft)
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Nachweis zur Meldung an die werke (inkl. Konformitätserklärung)
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Rechnung für die Plug-and-Play-Solaranlage
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Fotos der montierten Anlage
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Umwelt | 044 832 62 10 | umwelt@wallisellen.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Tiefbau + Landschaft | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |