Thermische Solaranlage
Beschreibung und allgemeine Informationen
Thermische Solaranlagen sind Systeme, die Energie aus der Sonneneinstrahlung in Wärme umwandeln. Mit dieser Wärme werden die Warmwasserbereitung und die Heizung unterstützt. Da ausschliesslich erneuerbare Energie genutzt wird, sind diese Anlagen besonders nachhaltig. Thermische Solaranlagen werden vom Kanton Zürich finanziell (Förderprogramm Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) gefördert.
Zusätzlich zur kantonalen Förderung kann bei der Stadt ein Beitrag an die Investitionskosten beantragt werden.
Das Potenzial Ihres Daches finden Sie unter www.sonnendach.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Bedingungen für eine Förderung
- Es sind nur Anlagen mit Standort im Stadtgebiet auf oder an Gebäuden förderberechtigt – keine freistehenden Anlagen.
- Die kantonale Förderung muss beantragt werden.
- Es gelten dieselben Bedingungen wie für das kantonale Förderprogramm.
- Das Fördergesuch ist vor Baubeginn einzureichen.
Förderbeitrag
Der Förderbeitrag beträgt 50 % des kantonalen Förderbeitrags – höchstens CHF 10'000.00.
Zudem dürfen sämtliche erhaltene Förderbeiträge (von Kanton, Bund, Stadt und weitere Förderungen) höchstens 40 % der Investitionskosten betragen.
Ablauf
Zur Beantragung der Förderung ist ein Gesuch mithilfe des entsprechenden Formulars einzureichen.
Der Entscheid zum Gesuch wird innert dreissig Tagen ab Gesucheingang schriftlich mitgeteilt.
Bewilligte Förderbeiträge werden innert dreissig Tagen ab vollständiger und gültiger Fertigmeldung ausgezahlt. Über die Auszahlung werden die Gesuchstellenden schriftlich informiert.
Einzureichende Unterlagen für das Fördergesuch (vor Baubeginn)
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular inkl. Angabe der korrekten Kontodaten (IBAN und Kontoinhaberschaft)
- Situationsplan, vorzugsweise Katasterplan, mit eingezeichnetem und vermasstem Projekt
- Zusammensetzung der Investitionen für die thermische Solaranlage und detaillierte Offerte/n (Leistungen, Komponenten und Kosten)
- Nachweis zum Fördergesuch an den Kanton (Eingangsbestätigung)
Einzureichende Unterlagen für die Fertigmeldung
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Rechnungen für die Solaranlage
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Inbetriebnahmeprotokoll oder Bestätigung durch die für die technische Planung und Ausführung verantwortliche Person, dass die Anlage gemäss Gesuch ausgeführt und in Betrieb gesetzt wurde.
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Fotos der Anlage nach Inbetriebnahme/Ausführung
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Kopie des kantonalen Auszahlungsschreibens
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Umwelt | 044 832 62 10 | umwelt@wallisellen.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Tiefbau + Landschaft | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |