Energieberatung für KMU
Beschreibung und allgemeine Informationen
Unternehmen können durch gezielte und individuelle Massnahmen Energie effizienter nutzen und somit Kosten sparen. Oftmals fehlt jedoch das erforderliche Fachwissen, um eine Analyse selbstständig durchzuführen und/oder effektive Massnahmen zu definieren. In solchen Fällen stellen externe Fachpersonen und Beratende eine wertvolle Unterstützung dar.
Das Angebot an Energieberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist mittlerweile sehr vielfältig und es gibt branchenspezifische Alternativen für jedes Unternehmen.
Gefördert werden untenstehende Beratungsformate und Instrumente (Tools) im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutz, welche sich für das Gewerbe eignen:
- Zielvereinbarungen mit dem Bund
- Kantonale Zielvereinbarungen (nur freiwillige)
- Energieverbrauchsanalysen
- Beratungen im Rahmen von professionelle Energieberatung für KMU (PEIK)
- Beratungen für Betriebsoptimierungen
- Beratungen für die Dekarbonisierung von Firmenflotten
- Beratungen für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen
- Verbrauchsdaten-basierte Gebäudetechnik-Monitorings (z.B. mittels LoRaWAN oder Angebot für prädiktives Betriebsoptimierung)
Grossverbraucher, die aufgrund der kantonalen Vorschriften verpflichtet sind, eine Energieverbrauchsanalyse oder eine Zielvereinbarung zu erstellen, erhalten keinen Förderbeitrag. Gesetzlich vorgeschriebene Betriebsoptimierungen in Nicht-Wohngebäuden werden ebenfalls nicht gefördert.
Bedingungen für eine Förderung
- Es sind nur Beratungen für KMU's im Stadtgebiet förderberechtigt.
- Die Beratung betrifft einen Filialbetrieb oder einen Standort in Wallisellen.
- Die Energieberatung wird durch eine qualifizierte Fachperson (akkreditiert oder zertifiziert bei actExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., EnAWExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., energoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., PEIKExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Kanton Zürich, Forum Energie ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. usw.) durchgeführt.
- Eine Förderung ist einmal alle fünf Jahre pro Unternehmen möglich.
- Das Fördergesuch ist vor der Beratung einzureichen.
Förderbeitrag
Der Förderbeitrag beträgt 50 % der Beratungskosten (inkl. Tool und Erfolgskontrolle) – höchstens CHF 2'000.00.
Ablauf
Zur Beantragung der Förderung ist ein Gesuch mithilfe des entsprechenden Formulars einzureichen.
Der Entscheid über das Gesuch wird innert dreissig Tagen ab Gesucheingang schriftlich mitgeteilt.
Bewilligte Förderbeiträge werden innert dreissig Tagen ab vollständiger und gültiger Fertigmeldung ausgezahlt. Über die Auszahlung werden die Gesuchstellenden schriftlich informiert.
Einzureichende Unterlagen für das Fördergesuch (vor der Beratung)
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular inkl. Angabe der korrekten Kontodaten (IBAN und Kontoinhaberschaft)
- Detaillierte Offerte (Leistungen und Kosten)
- Nachweis zur Qualifikation der beratenden Person (Akkreditierung o.ä.)
Einzureichende Unterlagen für die Fertigmeldung
- Schlussrechnung der erbrachten Beratungsdienstleistung
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Umwelt | 044 832 62 10 | umwelt@wallisellen.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Tiefbau + Landschaft | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |