Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Paket 2

Der Stadtrat legt seinen Antrag für eine Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung - Paket 2 zuhanden der Gemeindeversammlung vor. Die Gemeindeversammlung vom 8./9. Juni 2026 wird über die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung entscheiden. Mit der Anpassung der planungsrechtlichen Bestimmungen wird in den Kernzonen, Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen sowie der Quartiererhaltungszone Gartenstadt anstelle der Baumassenziffer neu die Ausnützungsziffer als bauliche Dichteziffer gelten. Durch die neu geschaffene Quartiererhaltungszone Gartenstadt sollen die charakteristischen Bebauungs- und Freiraumstrukturen im Quartier erhalten bleiben. Die Erneuerung der Bausubstanz ist nach wie vor möglich. Darüber hinaus sind Anpassungen an Bestimmungen der Wohnzonen, den allgemeinen Bauvorschriften sowie Auf- und Umzonungen von einzelnen Gebieten Bestandteil der Vorlage.

Die Revisionsvorlage wurde basierend auf dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK), das vom Stadtrat Ende 2021 verabschiedet wurde, erarbeitet. Die Vorgaben aus den übergeordneten Planungsinstrumenten (Raumplanungsgesetz, kantonaler- und regionaler Richtplan) sind berücksichtigt. Die Grundsätze der vorliegenden Vorlage wurden im Rahmen von zwei Workshops mit Mitgliedern der Ortsparteien und weiteren Interessensvertretungen reflektiert und diskutiert.

Planungsablauf

Der Stadtrat von Wallisellen hat die Ortsplanungsrevision Anfang 2020 gestartet. Vom 19. Januar 2024 bis zum 19. März 2024 lag eine Vorlage zur Teilrevision der Nutzungsplanung öffentlich auf. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2024 hat die Gemeindeversammlung der allgemein anregenden Initiative für eine Umstellung von der Baumassen- zur Ausnützungsziffer als in den Kernzonen und den Wohnzonen massgebliche Dichteziffer zugestimmt. Der Stadtrat entschied darauf, die öffentlich aufgelegte Teilrevisionsvorlage in zwei Pakete aufzusplitten. Mit Beschluss vom 3. April 2025 hat die Gemeindeversammlung das Paket 1 bereinigt beschlossen. Über die nun vorliegende Vorlage zu Paket 2 wird die Gemeindeversammlung im Juni 2026 entscheiden.

Alle Informationen zum Paket 2 finden Sie hier.

Zugehörige Objekte