Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen
Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen
Zur Gewährleistung einer einwandfreien Reinigung, eines speditiven Winterdienstes und einer sicheren Beleuchtung der öffentlichen Strassenräume ist die Stadt auf die Unterstützung aller Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer angewiesen. Mit einem allenfalls erforderlichen fachgerechten Rückschnitt der privaten Bäume, Sträucher und Hecken wird hierzu ein wichtiger Beitrag geleistet.
Folgende Masse (vgl. Skizze) sind zu beachten:
- D Durchfahrt von Fahrzeugen: Gewährleistung eines Lichtraumprofils
von 2.65 m Höhe bei Fusswegen und 4.50 m Höhe bei Strassen. Bei
Sträuchern und Hecken ist darauf zu achten, dass sie nicht über die
Grundstücksgrenze hinausragen. - Strassenbeleuchtungen: Bäume, Sträucher und Hecken sind so zu-
rückzuschneiden, dass die öffentliche Beleuchtung der Fusswege und
Strassen nicht beeinträchtigt wird. Ebenso sollte die Zugänglichkeit
von Hydranten für die Feuerwehr gewährleistet sein.
Die Verkehrsteilnehmenden und die Abteilung Tiefbau + Landschaft danken für die Unterstützung. Bei Fragen steht der Bereich Unterhalt (044 832 60 10) gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Unterhalt | 044 832 60 10 | unterhalt@wallisellen.ch |