Erneuerungswahlen Friedensrichterin oder Friedensrichter für die Amtsdauer 2027 – 2033, Wahlanordnung
- Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 – 2033 findet am Sonntag, 28. Februar 2027, statt.
- Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027, statt.
- Die Urnenwahl wird gemäss Art. 6 GO in Verbindung mit §§ 48 ff. GPR mit leerem Wahlzettel und grundsätzlich mit Beiblatt durchgeführt.
- Wahlvorschläge müssen bis spätestens Dienstag, 27. Oktober 2026, 16.30 Uhr beim Stadtrat, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen eingereicht werden.
- Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am Donnerstag, 4. März 2027, amtlich publiziert.
- Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum Dienstag, 9. März 2027, 16.30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden.
- Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat (§ 23 GPR in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GO).
- Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
- Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterschrieben sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
- Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtratskanzlei, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen oder als Download auf der Internetseite erhältlich.
- Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Wahlvorschlag_Friedensrichter_2027-2033 (DOCX, 108 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag_Friedensrichter_2027-2033 |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Stadtratskanzlei | 044 832 61 11 | praesidiales@wallisellen.ch |