Ergänzende Informationen zur Urnenabstimmung vom 27. September 2026

15. September 2026

Bezahlbarer Wohnraum – Was bedeutet ein Ja?

Was bewilligen die Stimmberechtigten mit einem Ja?

Die Stadt darf bezahlbaren Wohnraum mit insgesamt höchstens CHF 16.5 Mio. finanziell unterstützen. Dieser Betrag wird nicht sofort ausgegeben. Er legt fest, wie viel finanzielle Unterstützung der Stadtrat für einzelne Projekte insgesamt bewilligen darf.
Mit der Vorlage erhält der Stadtrat auch die Sachbefugnis, städtische Grundstücke für bezahlbaren Wohnraum im Baurecht abzugeben. Das bedeutet: Ein Bauträger darf darauf bauen und zahlt der Stadt für die Nutzung des Grundstücks einen Baurechtszins. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt.
Mit der Vorlage erhält der Stadtrat auch die Sachbefugnis, Liegenschaften die zur Hauptsache dem bezahlbaren Wohnraum dienen, dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen.

Warum gerade CHF 16.5 Mio.?

Bisher liegen keine konkreten Gesuche vor. Die Stadt weiss deshalb noch nicht, welche finanzielle Unterstützung tatsächlich benötigt wird. Für solche Gesuche fehlen ihr eigene Erfahrungswerte.
Um trotzdem einen Betrag festlegen zu können, hat sie eine Modellrechnung erstellt. Diese zeigt eine mögliche Verwendung des Geldes. Sie ist weder eine Liste beschlossener Projekte noch eine feste Aufteilung.
Gerechnet wurde mit:

  • CHF 5 Mio. Darlehen: Die Stadt leiht Bauträgern Geld.
  • Rund CHF 10.8 Mio. weniger Einnahmen aus Baurechtszinsen: Die Rechnung nimmt eine Vergünstigung von 30 Prozent während 60 Jahren an.
  • Rund CHF 0.6 Mio. entgangenen Darlehenszinsen: Angenommen werden zinslose Darlehen während durchschnittlich zehn Jahren.

Die genaue Rechnung ergibt rund CHF 16.41 Mio. Der beantragte Höchstbetrag wurde auf CHF 16.5 Mio. aufgerundet.

Welches Geld kommt zurück – und welches nicht?

Darlehen werden ausbezahlt und müssen zurückbezahlt werden. Der Stadtrat vereinbart die Rückzahlung für jedes Projekt. Spätestens nach 25 Jahren muss das Geld vollständig zurück sein. Bis dahin steht es der Stadt nicht für andere Aufgaben zur Verfügung. Ein Ausfallrisiko bleibt. Muss die Stadt das Geld selbst ausleihen, entstehen ihr zudem Zinszahlungen.
Vergünstigungen bedeuten weniger Einnahmen. Ein einfaches Beispiel: Statt CHF 10’000 Baurechtszins erhält die Stadt bei 30 Prozent Vergünstigung CHF 7’000. Die fehlenden CHF 3’000 werden später nicht nachbezahlt. Ebenso erhält die Stadt bei einem zinslosen Darlehen keine Zinsen.
Die Vorlage erlaubt auch Beiträge, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Dieses Geld wäre dauerhaft ausgegeben.
Der auf Seite 12 der Abstimmungsweisung genannte Darlehenszinsverzicht von rund CHF 0,63 Mio. beruht auf einer durchschnittlichen Laufzeit von zehn Jahren. Die dortige Zuordnung dieses Betrags zu 25 Jahren wird berichtigt. Die maximale Rückzahlungsfrist von 25 Jahren bleibt unverändert.

Was passiert, wenn ein Projekt mehr Unterstützung braucht?

Dann bleibt weniger für andere Projekte. Läuft beispielsweise ein zinsloses Darlehen länger als die angenommenen zehn Jahre, muss auch der zusätzliche Zinsverzicht berücksichtigt werden. Der Stadtrat darf die bewilligten CHF 16.5 Mio. insgesamt nicht überschreiten. Die Abteilung Finanzen + Liegenschaften und der Stadtrat überwachen die Einhaltung.

Was geschieht mit den Grundstücken?

Für die Modellrechnung wurden folgende Liegenschaften berücksichtigt: Alte Winterthurerstrasse 50/50a und 52, Tödistrasse 21, Im Wiesengrund 12, Geerenstrasse 3–7 und 9 sowie Kreuzplatz. Ihre angenommenen Landwerte betragen zusammen knapp CHF 48 Mio. Dieser Betrag wird nicht ausbezahlt und zählt nicht zum Rahmenkredit. 
Dient ein Grundstück hauptsächlich dem bezahlbaren Wohnraum, wird es in der Buchhaltung dem Verwaltungsvermögen zugeordnet. Einfach gesagt: Das Grundstück wird für diese öffentliche Aufgabe bestimmt und steht nicht mehr gleich frei für andere Zwecke zur Verfügung. Bei der Umbuchung fliesst kein Geld. Sie verändert aber Finanzkennzahlen der Stadt.

Werden Grundstücke mit dem Ja bereits für diesen Zweck bestimmt und entsprechend umgebucht?

Nein, mit einem Ja zur Vorlage werden dem Stadtrat nur die betreffenden Sachbefugnisse delegiert und für die finanzielle Unterstützung ein Rahmen von CHF 16.5 Mio. gesetzt.

Darf der Stadtrat später weitere, auch neu gekaufte Grundstücke selbst dafür bestimmen und im Baurecht abgeben?

Ja.

Welche Grenzen gelten?

Für die finanzielle Unterstützung in Form reduzierter Baurechtszinse und Darlehen an Wohnbaugenossenschaften gilt ein Rahmen von CHF 16.5 Mio. Zudem gelten die in der Vorlage erwähnten Eckwerte bei der Bewilligung der Objektkredite. Die weiteren delegierten Sachbefugnisse (Gewährung von Baurechten und Zuordnungen ins Verwaltungsvermögen) sind nicht beschränkt, müssen aber dem bezahlbaren Wohnraum dienen.

Welche Grundstücks- und Bauentscheide bleiben bei der Gemeindeversammlung oder den Stimmberechtigten an der Urne?

Wenn der gesetzte Rahmen für die finanzielle Unterstützung von CHF 16.5 Mio. aufgebraucht sein wird, muss ihnen der Stadtrat für weitere finanzielle Unterstützung einen Zusatzkredit zur Bewilligung beantragen. Es ist gerade Sinn und Zweck dieser Vorlage, dass nach der Verankerung einer Wohnbaupolitik auf Stufe Gemeindeordnung und der nun der Urne unterbreiteten Vorlage, sich die Stimmberechtigten nicht erneut und wiederkehrend zum selben Thema äussern müssen.
Bei Liegenschaften wie der Geerenstrasse, die gemäss Bau- und Zonenordnung in Teilgebieten mit Mindestanteilen für bezahlbaren Wohnraum liegen, bedarf es noch der Bewilligung eines Gestaltungsplanes durch die Gemeindeversammlung.

Wer entscheidet über die einzelnen Projekte?

Sobald ein konkretes Gesuch vorliegt, prüft die Stadtverwaltung das Projekt. Anschliessend entscheidet der Stadtrat mit einem ordentlichen Stadtratsbeschluss über die Unterstützung und die Vertragsbedingungen. Dazu gehören beispielsweise die Höhe eines Darlehens und dessen Rückzahlung. Über Förderungen innerhalb des bewilligten Rahmens wird der Souverän nicht nochmals befragt.
Die Gemeindeversammlung beschliesst grundsätzlich mit dem jährlichen Budget die vorgesehenen Mittel. Erforderliche Bau- und Planungsbewilligungen bleiben bestehen.
Der allgemeine Auftrag zur Wohnraumförderung bewilligt nicht automatisch weitere Ausgaben. Dafür braucht es einen separaten Entscheid. Je nach Geschäft und Betrag entscheidet der Stadtrat, die Gemeindeversammlung oder die Bevölkerung an der Urne.

Die ergänzenden Informationen zur Urnenabstimmung vom 27. September 2026 werden im Zusammenhang mit einem hängigen Stimmrechtsrekurs veröffentlicht.

 

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