Grabfeldräumung auf dem Friedhof Wallisellen

30. April 2026
Aufhebung von Gräbern im Friedhof Wallisellen
Auf dem Friedhof Wallisellen werden folgende Gräber aufgehoben, nachdem die gesetzliche Ruhezeit abgelaufen ist:
  • Sarggräber: Grabfeld 4, Nrn. 93 bis 122
  • Urnengräber: Grabfeld 4, Nrn. 52 bis 92, 
  • Urnennische Einzel: Grabfeld 3, Nrn. 6127 bis 6149
  • Urnennische Doppel: Grabfeld 2, Nrn. 5015 bis 5020
Friedhof und Bestattungen:
Wir bitten die Angehörigen den Grabschmuck und die Grabmale bis zum 13. September 2026 zu entfernen. Danach verfügt die Stadt Wallisellen über das zurückgelassene Material, wobei jegliche Haftung oder Vergütung abgelehnt wird.
Die Angehörigen sind durch das Bestattungsamt über die bevorstehende Grabräumung schriftlich informiert worden, soweit deren Anschrift bekannt war. Falls Sie als Angehörige keine Mitteilung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bestattungsamt Wallisellen (Telefon 044 832 62 36 / bestattungen@wallisellen.ch) in Verbindung.

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