Unterschutzstellung Liegenschaften Schäfligrabenstrasse 41/43

8. Januar 2026

Der Stadtrat hat am 16. Dezember 2025 beschlossen:
Die Liegenschaft Schäfligrabenstrasse 41 und 43 (Versicherungsnummern 831 und 2857) auf den Grundstücken Kataster-Nummern 11085 und 11086 ist ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG und wird gemäss § 205 PBG in dem unter Ziffer 2 aufgeführten Umfang unter Schutz gestellt.

Das Schutzobjekt darf weder durch Änderungen noch durch Unterhaltsarbeiten in seinem kunst- und kulturhistorischen Charakter beeinträchtigt werden.

Einsichtnahme
Der Beschluss mit dem detaillierten Schutzumfang sowie die übrigen Akten stehen bei der Abteilung Hochbau + Planung, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme offen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).

Zugehörige Objekte

Auf Social Media teilen