Verkehrsbeschränkungen Riedenermärt

29. August 2024

Verkehrsbeschränkungen

Riedenermärt, Samstag, 28. September 2024

Gestützt auf Art 3, Abs. 6 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958, die Verordnung über die Strassensignalisationen (SSV) vom 5. September 1979 und die Kantonale Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 wird angeordnet:

Allgemeines Fahr- und Parkverbot
(Signal 2.01 und Signal 2.50)

Samstag, 28. September 2024, von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr
für die nachfolgenden Strassen:

  • Riedenerstrasse: Teilstück Obere Kirchstrasse bis Einmündung Lindenstrasse (Zufahrt Anwohnende Guyerstrasse gestattet)
  • Schulerweg: Teilstück Riedenerstrasse bis Verzweigung Lindenstrasse
  • Lindenstrasse: Teilstück Riedenerstrasse bis Verzweigung Schulerweg
  • Wägelwiesenstrasse: Gebührenpflichtige Parkplätze entlang der Strasse

Während der Sperrzeiten ist die Zufahrt für Anwohnende und Besuchende nicht gestattet. Vorbehalten bleibt die Durchführung der Veranstaltung.

Widerhandlungen gegen signalisierte Verkehrsbeschränkungen werden nach den Strafbestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes geahndet.

Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.

Verkehrsbehinderung

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