Dauernde Verkehrsanordnung Wallisellen, Zone Zwicky-Areal

29. August 2024

Dauernde Verkehrsanordnung Wallisellen, Zone Zwicky-Areal

Auf Antrag des Stadtrates Wallisellen, Abteilung Bevölkerung + Sicherheit, hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnungen verfügt.

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

Wallisellen, Zwicky Areal

Zwickystrasse, ab Neugutstrasse bis Glattbrücke, Zwirnereistrasse, ab Zwickystrasse bis Seidenweg.

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Verkehrsbehinderung

Zugehörige Objekte

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