30. Mai 2024

Öffentliche Ausschreibung von Bauprojekten

Bauherrschaft: Stadt Wallisellen Finanzen + Liegenschaften, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
Projektverfasser: Bucher Partner dipl. Architekten AG, Hohlandstrasse 3a, 8404 Winterthur
Bauvorhaben: Rückbau des Provisoriums, Vers.-Nr. 2694 und Neubau Tagesstrukturen, Im Mösli 2b, Wallisellen, Kat.-Nr. 6450 (Zone Oe)
Dauer der Planauflage: 23. Mai 2024 bis 12. Juni 2024

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Bauherrschaft: Frau Lilian Obrist-Kaiser, Kaffeestrasse 8d, 8180 Bülach Frau Marion Kaiser-Frevel, Oberrebenweg 11, 8304 Wallisellen
Projektverfasser: Mathiuet Architektur Konzepte GmbH, Pfadhagstrasse 19, 8304 Wallisellen
Bauvorhaben: Erweiterung Balkon und Terasse mit Aussentreppe, Ver.-Nr. 979, Oberrebenweg 11, Wallisellen, Kat.-Nr. 3541 (Zone W1.4)

Bauherrschaft: Integra Immobilien AG, Hammerweg 1, 8304 Wallisellen Projektverfasser: Halter AG, Zürcherstrasse 39, 8952 Schlieren
Bauvorhaben: Abbruch bestehende Gebäude und Neubau Hochhäuser mit Wohn- & Gewerbenutzung, Vers.-Nrn. 384 und 332 (Abbruch), Hammerweg 5, 7 und 9, Wallisellen, Kat.-Nr. 11076 (Zone IG8, Privater GP „Integra-Areal“), Aussteckung teils mit Infotafel

Bauherrschaft: Stadt Wallisellen Finanzen + Liegenschaften, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
Bauvorhaben: Fällung einer Rottanne, Lindenstrasse 1, Wallisellen, Kat.-Nr. 3354 (Zone KI)

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Ort der Planauflage
Abteilung Hochbau + Planung, Herzogenmühle 18, Wallisellen, während der ordentlichen Öffnungszeiten. Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf Anfrage auch digital eingesehen werden. Die Begehren zur digitalen Einsicht können an hochbau@wallisellen.ch gestellt werden. Es ist untersagt, die digital erhaltenen Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder diese zu vervielfältigen.

Dauer der Planauflage: 30. Mai 2024 bis 20. Juni 2024

Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Datum des Poststempels) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) bei der Abteilung Hochbau + Planung, Herzogenmühle 18, 8304 Wallisellen, gestellt werden (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG).

Ergänzende rechtliche Hinweise
Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit über die postalische Abholfrist von 7 Tagen hinaus ist die Entgegennahme anderweitig sicherzustellen (z.B. durch Bezeichnung einer dazu ermächtigten Person).

Kommission für Planung und Baubewilligungen

Baustelle

Zugehörige Objekte

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