Dauernde Verkehrsanordnung Wallisellen, Richti-Areal

11. Februar 2021
Dauernde Verkehrsanordnung Wallisellen, Richti-Areal

Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Wallisellen hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
 

Ort:

Richti-Areal, 8304 Wallisellen

Zone Richti-Areal:

Richtistrasse, Richtiring, Richtiarkade und Geerenstrasse

 

 

Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 13. März 2021

Anmeldestelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
 

Wallisellen, 17. Dezember 2020, Abteilung Sicherheit 

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