Auto
Fahrzeuge können in den Blauen Zonen nur für bestimmte Zeit gemäss der am Fahrzeug anzubringenden Parkscheibe abgestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eine Parkbewilligung zu erwerben. Diese berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone.

Ab 1. April 2018 gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet für die Blaue Zone das neue Parkkartenreglement vom 25. September 2017. Mit dem neuen Reglement werden Einwohner und einheimische Handwerks- und Servicebetriebe Auswärtigen gegenüber besser gestellt und gleichzeitig der vorherrschende Parkdruck reduziert.

Das Gemeindegebiet ist in mehrere Blaue Zonen unterteilt. Die Bezugsberechtigungen werden neu geregelt und die Gebühren angepasst. Im Zentrum gilt nach wie vor keine Anwohnerbevorzugung, weshalb kein unbeschränktes Parkieren zulässig ist. Am bestehenden Parkregime werden keine Änderungen vorgenommen.
Die Anleitung für den Bezug sowie die Bezugsberechtigungen finden Sie hier. Bitte achten Sie immer auf die aktuelle Signalisation vor Ort – diese ist verbindlich!

Velo
Die Gemeinde Wallisellen vermietet Veloabstellplätze im abschliessbaren Veloparking beim Bahnhof Wallisellen. Antragsformular sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Online-Schalter der Abteilung Tiefbau und Landschaft hinterlegt.

Kontakt zum Thema Parkieren in Wallisellen:
Telefon 044 832 63 20
E-Mail parkbewilligungen@wallisellen.ch

Kontakt

Frei Reto
Zentralstr. 9
8304 Wallisellen
Tel. 044 832 62 31
3frr@kompol.zh.ch
Zurfluh Tünde
Zentralstr. 9
8304 Wallisellen
Tel. 044 832 62 76
3ztd@kompol.zh.ch

Parkbewilligung

Fahrzeuge können in den Blauen Zonen nur für bestimmte Zeit gemäss der am Fahrzeug anzubringenden Parkscheibe abgestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eine Parkkarte zu erwerben.…
Fahrzeuge können in den Blauen Zonen nur für bestimmte Zeit gemäss der am Fahrzeug anzubringenden Parkscheibe abgestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eine Parkkarte zu erwerben. Diese berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone. In Wallisellen unterscheiden wir nur zwei verschiedene Blaue Zonen. Jene im Zentrum ohne Parkkartenberechtigung und alle übrigen Blauen Zonen mit Parkkartenberechtigung. Ab 1. April 2018 gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet für die Blaue Zone das neue Parkkartenreglement vom 25. September 2017. Mit dem neuen Reglement werden Einwohner und einheimische Handwerks- und Servicebetriebe Auswärtigen gegenüber besser gestellt und gleichzeitig der vorherrschende Parkdruck reduziert.


Was ändert?
Das Gemeindegebiet wird in mehrere Blaue Zonen unterteilt. Die Bezugsberechtigungen werden neu geregelt und die Gebühren angepasst. Im Zentrum gilt nach wie vor keine Anwohnerbevorzugung, weshalb kein unbeschränktes Parkieren zulässig ist. Am bestehenden Parkregime werden keine Änderungen vorgenommen.
Die Anleitung für den Bezug sowie die Bezugsberechtigungen finden Sie hier. Bitte achten Sie immer auf die aktuelle Signalisation vor Ort – diese ist verbindlich!

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