Gesuch für die Bewilligung von Lautsprechern

Für die Benützung einer Beschallungsanlage oder eines Lautsprechers, Megaphonen und anderen Verstärkeranlagen ist im Freien, in Zelten und anderen Fahrnisbauten eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch muss mindestens zwei Wochen schriftlich vor dem Veranstaltungstermin bei der Abteilung Sicherheit eingereicht werden.

Die Gebühr wird in der Bewilligung festgelegt. Die Bewilligung kann mit entsprechenden Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Informationen

Datum
14. August 2017

Dokumente

Name
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