Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2022 bis 2026, Formular Wahlvorschlag

Der 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl des Notars / der Notarin des Notariatskreises
Wallisellen für die Amtsdauer 2022 bis 2024 wird auf Sonntag, 27. März 2022 festgelegt (§ 58 GPR).
Der Notar / die Notarin wird von den Stimmberechtigten des Notariatskreises gewählt. Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR) und der entsprechenden Verordnung vom 27. Oktober 2004. Wählbar sind Personen, die das Fähigkeitszeugnis des Obergerichts besitzen.
Sofern die in § 54 des GPR genannten Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Stille Wahl des / der Vorgeschlagenen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt der Wahlgang mittels eines leeren Wahlzettels, wobei die wahlleitende Behörde gemäss § 61 des GPR den Einsatz eines Beiblattes beschliessen kann.
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem
Wohnsitz im Notariatskreis unterzeichnet sein müssen (§ 51 GPR), sind der wahlleitenden Behörde zusammen mit dem Wahlfähigkeitszeugnis des vorgeschlagenen Kandidaten bis 16. November 2021 an folgende Adresse einzureichen:
Gemeindeverwaltung Wallisellen, Präsidialabteilung, Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen. Für die Formvorschriften der Wahlvorschläge wird auf die Bestimmungen der Verordnung über die politischen Rechte verwiesen.

Informationen

Datum
7. Oktober 2021

Dokumente

Name
20220327_FormularWahlvorschlagNotarwahl.docx (DOCX, 261.71 kB) Download 0 20220327_FormularWahlvorschlagNotarwahl.docx

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