Benutzung öffentlicher Grund
Für die Benützung von öffentlichem Grund im Zusammenhang mit Bautätigkeiten, Anlieferungen und Abtransport von Materialien ist eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch mit Angaben über Ort, Zeit und Zweck sowie einem Plan-Ausschnitt ist bei der Abteilung Bevölkerung + Sicherheit frühzeitig (mindestens zwei Wochen im Voraus) mittels Online-Formular einzureichen. Die Gebühr wird in der Bewilligung festgelegt.
Eine Temporäre Sperrung von Parkflächen für kurzzeitige private Nutzung bis maximal 5 Tage kann bei der Stadtpolizei beantragt werden mittels Online-Formular.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 832 62 54 | sicherheit@wallisellen.ch |