Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Dies gilt für alle Erwerbs- und Überlassungsarten wie Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, Miete und Gebrauchsleihe.

Dies ungeachtet davon, ob eine Waffe bei einem Händler oder einer Privatperson erworben wird.

Informationen zum Waffenrecht

Gesuch Waffenerwerbsschein

Für den Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen brauchen Sie einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch müssen Sie im Kanton Zürich bei Ihrer Wohngemeinde einreichen.

Das Gesuch kann direkt unter Dokumente (siehe unten) bezogen werden.

Bitte geben Sie auf dem Gesuch zwingend die Anzahl der Waffen (max. drei Waffen pro Waffenerwerbsschein) sowie die Waffenart (z.B. Pistole, Gewehr) an, die Sie erwerben möchten.

Das vollständig ausgefüllte Gesuch mit den Beilagen (gemäss Seite 2 des Gesuchs) ist der Stadtpolizei Wallisellen einzureichen.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung eines Gesuches dauert mindestens 4 Wochen.

Für die Ausstellung des Waffenerwerbscheines wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.

Zugehörige Objekte

Name Download
Waffenerwerbsschein Gesuch (PDF, 171 kB) Download 0 Waffenerwerbsschein Gesuch
Waffenübertrag - Schriflticher Vertrag Waffen (PDF, 128 kB) Download 1 Waffenübertrag - Schriflticher Vertrag Waffen
Nummer Name Inkrafttreten
612.0 Gebührenverordnung 1. Januar 2025