Waffenerwerbsschein
Dies ungeachtet davon, ob eine Waffe bei einem Händler oder einer Privatperson erworben wird.
Informationen zum Waffenrecht
- Kanton Zürich: Umgang mit WaffenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Bundesamt für Polizei fedpol: Als Privatperson eine Waffe erwerbenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gesuch Waffenerwerbsschein
Für den Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen brauchen Sie einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch müssen Sie im Kanton Zürich bei Ihrer Wohngemeinde einreichen.
Das Gesuch kann direkt unter Dokumente (siehe unten) bezogen werden.
Bitte geben Sie auf dem Gesuch zwingend die Anzahl der Waffen (max. drei Waffen pro Waffenerwerbsschein) sowie die Waffenart (z.B. Pistole, Gewehr) an, die Sie erwerben möchten.
Das vollständig ausgefüllte Gesuch mit den Beilagen (gemäss Seite 2 des Gesuchs) ist der Stadtpolizei Wallisellen einzureichen.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung eines Gesuches dauert mindestens 4 Wochen.
Für die Ausstellung des Waffenerwerbscheines wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Waffenerwerbsschein Gesuch (PDF, 171 kB) | Download | 0 | Waffenerwerbsschein Gesuch |
| Waffenübertrag - Schriflticher Vertrag Waffen (PDF, 128 kB) | Download | 1 | Waffenübertrag - Schriflticher Vertrag Waffen |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtpolizei | 044 832 61 50 | wallisellen@kompol.zh.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bevölkerung + Sicherheit | 044 832 62 54 | sicherheit@wallisellen.ch |
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| 612.0 | Gebührenverordnung | 1. Januar 2025 |