Identitätskarte
Identitätskarte
Ab 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger können zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.
Identitätskarte ohne Chip
Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei den Bevölkerungsdiensten der Stadt Wallisellen beantragt werden.
Bitte bringen Sie mit:
- die alte Identitätskarte (sofern vorhanden)
- einen anderen Identifikationsnachweis, falls keine Identitätskarte vorhanden ist
- bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige
- ein digitales oder physisches Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck), nicht älter als ein Jahr
Die Vorschriften bezüglich Anforderungen an die Passbilder sind unbedingt einzuhalten. Beachten Sie bitte die FotomustertafelExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Das Foto kann auch mit dem Smartphone gemacht werden und per E-Mail übermittelt werden: bvd@wallisellen.ch
- Persönliches Vorsprechen (ist auch für Kinder ab Geburt erforderlich). Minderjährige Kinder und Jugendliche müssen zusätzlich von einem Elternteil bzw. der Inhaberin oder dem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden.
Gebühren und Gültigkeitsdauer der Identitätskarte
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Preis inkl. Porto |
Gültigkeit |
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IDK Erwachsene |
CHF 70.00 |
10 Jahre |
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IDK Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre |
CHF 35.00 |
5 Jahre |
Die Ausstellung dauert in der Regel 5–10 Arbeitstage.
Biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.
Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt direkt beim kantonalen Passbüro.
Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei den Bevölkerungsdiensten der Stadt Wallisellen, sondern nur beim kantonalen Passbüro beantragt werden.
Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.
Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.
Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.
Notpass
Wenn die Zeit für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen. Dieser ist persönlich beim kantonalen Passbüro oder bei der Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Passbüros Pass & Identitätskarte | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bevölkerungsdienste | 044 832 61 20 | bevoelkerungsdienste@wallisellen.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bevölkerung + Sicherheit | 044 832 62 54 | sicherheit@wallisellen.ch |
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 622.0 | Reglement über die Gemeindegebühren,-taxen und Dienstleistungsentschädigungen | 21. November 2017 |