Festlegung Gewässerraum
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Stadt Wallisellen den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 2025-365 vom 18. November 2025 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.
Angaben zur Auflage
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Stadt Wallisellen die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 10. Dezember 2025 bis zum 11. Februar 2026 während 60 Tagen bei der Stadtverwaltung Wallisellen, Abteilung Tiefbau + Landschaft, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen sowie auf der Internetseite zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 11. Februar 2026 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Tiefbau + Landschaft | 044 832 62 10 | tiefbau@wallisellen.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Umwelt | 044 832 62 10 | umwelt@wallisellen.ch |