Damit ein Verein Jugendförderbeiträge beantragen kann, muss der Verein jugendliche Aktivmitglieder im Alter bis zum vollendeten 19. Altersjahr als Vereinsmitglied registriert haben.

Bei der Bemessung des Jugendförderbeitrags ist das Geburtsjahr und nicht das Geburtsdatum massgeblich, womit das jugendliche Aktivmitglied noch während des ganzen Jahres, in dem das 19. Altersjahr vollendet wird, beitragsberechtigt ist.

Bei Jugendvereinen oder Vereinen mit Jugendabteilungen ohne Vereinssitz in Wallisellen (Ziffer 2 des Reglements) bedarf es einer angemessenen Walliseller Beteiligung von mindestens 5 jugendlichen Aktivmitgliedern;