Erneuerungswahlen Friedensrichterin oder Friedensrichter für die Amtsdauer 2027 – 2033, Publikation vorläufige Wahlvorschläge
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 17. September 2026 sind für die Erneuerungswahlen der Friedensrichterin oder des Friedensrichters innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
- Bas-Baumann, Chantal, w, 1978, Zürich, Bezirksrichterin
- Kieser Blöchlinger, Nadine, w, 1975, Wallisellen, Anwältin / Mediatorin
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von sieben Tagen, bis spätestens 12. November 2026, 18.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterschrieben sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat (§ 23 GPR in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GO).
Das Formular für den Wahlvorschlag kann bei der Stadtratskanzlei bezogen oder auf ihrer Internetseite heruntergeladen werden.
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 – 2033 findet am Sonntag, 28. Februar 2027, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027, statt. Die Urnenwahl wird gemäss Art. 6 GO in Verbindung mit §§ 48 ff. GPR mit leerem Wahlzettel und grundsätzlich mit Beiblatt durchgeführt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtratskanzlei | 044 832 61 11 | praesidiales@wallisellen.ch |