1. Oktober 2026
Sitzung vom 22. September 2026

Aus dem Stadtrat

Medienbruchfreier Behördenverkehr ab 2027

Die elektronische Kommunikation hat sich im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben etabliert und ist in vielen Bereichen zum Standard geworden. Mit Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes hat der Kanton Zürich die Grundlagen für einen rechtsverbindlichen, medienbruchfreien elektronischen Behördenverkehr im Kanton Zürich geschaffen. Mit dem Umsetzungsprojekt «LexGo» von egovpartner sind die Zürcher Gemeinden angehalten, die kantonalen Vorgaben mit dem Inkrafttreten der Änderungen und Neuerungen ab 1. Januar 2027 umzusetzen. Für die Stadt geht damit eine Anpassung aller verwaltungsrechtlichen Verfahren auf den elektronischen Geschäftsverkehr einher. Der Stadtrat genehmigt eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von rund CHF 51'000.00 für die Umsetzung des Projekts «LexGo» in Wallisellen» und beschliesst erste Massnahmen für die Anwendung einer Zustellplattform und für die Verwaltungsverfahren.

Ergebnisse der Stadtrats-Klausur

Der Stadtrat hat am 3. und 4. September 2026 seine jährliche Klausur im Schloss Schwandegg, Waltalingen, durchgeführt. An der Klausur fällt der Stadtrat jeweils keine Beschlüsse, sondern tauscht sich zu ausgewählten strategischen Themen aus und legt die Stossrichtungen fest, in denen diese Themen weiterbearbeitet werden.

Nach der Ausrichtung auf ein gemeinsames Führungsverständnis hat der Stadtrat einen Strategieprozess gestartet. Ziel dieses Prozesses ist eine Vision für Wallisellen im Jahr 2050 zu entwickeln und aus diesen Leitsätzen strategische Stossrichtungen abzuleiten, das Leitbild zu aktualisieren, Legislaturziele zu setzen und konkrete Massnahmen und Projekte festzulegen. Der Stadtrat wird den Strategieprozess bis im Juni 2027 abschliessen und bei der weiteren Bearbeitung auch die Geschäftsleitung der Stadtverwaltung miteinbeziehen.

Durch die Abteilungsleitung Finanzen + Liegenschaften hat sich der Stadtrat über die langfristige Perspektive des städtischen Finanzhaushalt und das geplante Investitionsprogramm informieren lassen. Diese Informationen werden in die künftige Investitionsplanung einfliessen.

Claudia Brenn (Verwaltungsratspräsidentin Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum AG), Dieter Keller (ehemaliger Verwaltungsratspräsident Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum AG und Verfasser der Studie «Betreutes Wohnen im Alter in Wallisellen») und Michael Bänninger (Abteilungsleitung Gesellschaft) haben den Stadtrat über das Thema «Wohnen und Demografie» und dabei insbesondere über die Versorgungslücke bei Wohneinheiten für betreutes Wohnen informiert. Dieses Thema wird im weiteren Austausch zwischen dem Stadtrat und der Wägelwiesen Alters- und Pflegezentrum AG vertieft diskutiert und daraus geeignete Massnahmen abgeleitet werden.

Als Ergänzung zum Budget 2027 hat der Stadtrat einen Ausblick auf besondere Themenschwerpunkte oder Ziele zusammengetragen, die im Rechnungsjahr 2027 bearbeitet werden.

Neuer Vertrag mit Superlocal GmbH

Ab Januar 2027 wird der Anzeiger von Wallisellen von der Superlocal GmbH herausgegeben. Das Unternehmen übernimmt den Titel von der Lokalinfo AG, die sich aus dem Mediengeschäft zurückzieht. Die Superlocal GmbH tritt mit dem Kauf des Anzeigers von Wallisellen in die Rechte und Pflichten noch laufenden Vertrags der Stadt mit der Lokalinfo AG und hat mit der Stadt über einen neuen Vertrag verhandelt. Die Superlocal GmbH und die Stadt wollen ihre Zusammenarbeit ab 2027 vereinfachen und finanziell planbar ausgestalten. Anstelle der bisherigen Einzelverrechnung amtlicher Inserate und mit einem Bonus-Malus-Systems wird eine pauschale jährliche Abgeltung, welche quartalsweise ausbezahlt wird, vereinbart. Die Stadt erhält zusätzlich die Möglichkeit, eine wöchentliche Kolumne im «Anzeiger von Wallisellen» zu veröffentlichen. Der Stadtrat genehmigt diesen Vertrag.

Zusammenarbeit mit Athletes Network

Die Athletes Academy AG bietet ein Netzwerk für aktive und ehemalige Athletinnen und Athleten. Sie ist in der Beratung, Unterstützung und Coaching von aktiven und ehemaligen Spitzen- und Leistungssportlern bei deren Übergang von der aktiven Sportkarriere in die Berufswelt tätig. Das Athletes Network bietet einen Talentpool von Athletinnen und Athleten als potenzielle Mitarbeitende für Praktika, Trainee-Programme oder Festanstellungen. Der Stadtrat genehmigt einen Vertrag zur Zusammenarbeit der Stadt mit diesem Netzwerk. Das Ziel der Zusammenarbeit zwischen Athletes Academy AG und der Stadt ist es, die Athleten bei deren Übergang von der aktiven Sportkarriere in die Berufswelt zu unterstützen sowie die Aussenwahrnehmung sowie Aussenwirkung der Stadtverwaltung durch die Partnerschaft mit dem Athletes Network zu unterstützen und zu verbessern. Mit der Zusammenarbeit übernimmt die Stadt eine First-Mover-Rolle und setzt ein starkes Zeichen dafür, dass das Athletes Mindset und die damit verbundenen Werte nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Umfeld einen echten Mehrwert schaffen können. Neben der Möglichkeit, offene Stellen der Stadtverwaltung im Netzwerk der Athletes Academy AG zu teilen kann die Stadt zwei Speakerslots für Veranstaltungen in Anspruch nehmen. Die Zusammenarbeit wird als dreijähriges Projekt vereinbart. Der Stadtrat bewilligt dafür einen Kredit in der Höhe von CHF 54'000.00 aufgeteilt auf die Budgets 2027 bis 2029. Vor Ablauf des Vertrags wird die erzielte Wirkung analysiert. Anschliessend wird wieder dem Stadtrat beantragt, ob der Vertrag verlängert werden soll.

Petition für Durchsetzung von Tempo 30

Der Stadtrat wurde durch eine Petition eingeladen, verschiedene Massnahmen für eine konsequentere Durchsetzung der Tempo-30-Zone an der Bürglistrasse zu prüfen. Die Stadtpolizei hat während einer Woche auf Höhe der Liegenschaft Bürglistrasse 11 ein Radarmessgerät aufgestellt. In diesem Zeitraum wurden bei 1.23 % der erfassten Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsübertretung registriert. Das gemessene Geschwindigkeitsniveau lag unter der der Schwelle, in der zusätzliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen nötig wären. Auch die Unfallauswertung ergibt keine Auffälligkeit, die auf ein erhöhtes Sicherheitsrisiko hindeutet. Ungeachtet dessen wird die Stadtpolizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch künftig punktuelle Geschwindigkeitskontrollen durchführen und bei Bedarf das Geschwindigkeitsanzeigegerät «Speedy» einsetzen. Auf zusätzliche Plakate wird, mit Ausnahme der jährlich stattfindenden Schulwegkampagnen, verzichtet. Der Stadtrat verdankt die eingereichte Petition und genehmigt deren Beantwortung.

Ausnahmeregelung für Parkplätze beim Sport- und Erholungszentrum

Seit dem 10. Februar 2025 ist das Parkieren rund um das Sportzentrum «Winter World» kostenpflichtig. Vereine haben sich beim Stadtrat vorgebracht, dass für die Vereinsmitglieder hohe Parkkosten entstünden und die maximale Parkdauer bei Auswärtsspielen nicht eingehalten werden könne. Auch die Abteilung Bildung meldete Bedarf an zusätzliche Parkmöglichkeiten auf den weissen Parkplätzen beim Sportzentrun Zielackerstrasse an. Begründet wurde dies damit, dass beim Schulhaus Mösli nicht genügend eigene Parkplätze zur Verfügung stehen und in der Umgebung nur beschränkt Parkplätze in der blauen Zone verfügbar sind

Der Stadtrat anerkennt das Interesse der Vereinsmitglieder an einer kostengünstigeren Parkierungsmöglichkeit. Gleichzeitig hält er daran fest, dass die Parkgebühren beim Sportzentrum bewusst, als Lenkungsmassnahme ausgestaltet wurde. Der Stadtrat beschliesst die Einführung einer Sonderpauschalgebühr für das zeitlich beschränkte Parkieren von Fahrzeugen auf bestimmten weissen Parkfeldern. Die Sonderpauschalgebühr von CHF 300.00 wird für ein Jahr erhoben und berechtigt zur Freischaltung kontingentierter Tagesparkbewilligungen.

Dem Lehrpersonal soll ein Kontingent von 25 Parkbewilligungen für die weissen Parkplätze beim Sportzentrum zur Verfügung gestellt werden. Die betreffenden Lehrpersonen können wählen, ob sie weiterhin eine Parkbewilligung für die Blaue Zonen 1 bis 4 oder neu eine Parkbewilligung für die weissen Parkplätze beim Sportzentrum beziehen möchten.

Zwei Verträge mit interkommunaler Anstalt Neugut

Die Gemeindeversammlung hat am 3. April 2024 den Anschlussvertrag zwischen der Stadt Wallisellen und der interkommunalen Anstalt Neugut (IKA Neugut) über die Abnahme und Klärung von Abwasser genehmigt. Der Anschlussvertrag regelt für das betreffende Einzugsgebiet die Abnahme und Klärung von Abwasser aus der Stadt in der Abwasserreinigungsanlage Neugut (ARA Neugut). Zudem wurde der Vertrag so formuliert, dass die für das Abwassersystem der Stadt wichtige technische Überwachung durch die ARA Neugut flexibel in untergeordneten Verträgen geregelt werden kann, ohne dass dafür der Anschlussvertrag angepasst werden muss. Explizit erwähnt werden zwei Regelungsbereiche: Der Unterhalt der Zulaufkanäle und aller übrigen Kanalisationseinrichtungen der Stadt im Einzugsgebiet der ARA Neugut und die technischen Belange des Betriebs mit Leitsystemen und der Steuerung der Anlagen auch im übrigen Gebiet der Stadt. Für beide dieser Bereiche wurde zwischenzeitlich je ein untergeordneter Vertrag mit der IKA Neugut ausgehandelt. Der Stadtrat genehmigt die beiden Verträge.

Aus der Kommission für Planung und Baubewilligungen

Pavillon an Bergliweg 7

Adriana Bächi-Gonzalez Castro und Bruno Bächi, Wallisellen, planen den Neubau eines Gartenpavillons auf dem Grundstück der Liegenschaft Bergliweg 7. Das mit Heimatstilformen gestaltete (bestehende) Doppelwohnhaus Bergliweg 7/9 ist im kommunalen Inventar als potenziell schützenswertes Objekt eingetragen. Deshalb hat der für allfällige kommunale Schutzmassnahmen zuständige Stadtrat vorgängig beschlossen, unter Auflagen und Bedingungen auf konkrete Schutzmassnahmen zu verzichten. Der Stadtrat kam zusammengefasst zum Entschluss, dass der potenzielle Schutzzweck mit dem geplanten Bauvorhaben nicht beeinträchtigt wird. Die Kommission für Planung und Baubewilligung erteilt die baurechtliche Bewilligung für das Projekt.

Zwei Wohnungen mehr an Opfikonerstrasse 43

Die Atlantis Unternehmungen AG, Wallisellen, beantragen eine Projektänderung des bewilligten Bauvorhabens an der Opfikonerstrasse 43. Dort soll die bestehende Scheune abgebrochen und ein Mehrfamilienhaus erstellt werden. Die Projektänderung umfasst die Anpassung des ursprünglich tieferliegenden Gebäudeteils im Nordosten des Baugrundstücks um ein zusätzliches Geschoss, wo neu zwei weitere Wohnungen geplant sind. Demnach sollen neu – anstelle der bisher total 19 – 21 Wohnungen realisiert werden. Die übrigen Grundstrukturen des Projekts bleiben erhalten bzw. werden gegenüber der ursprünglichen Baubewilligung nicht geändert. Die Projektänderung wird baurechtlich bewilligt.

Sanierung Dachgeschoss an Säntisstrasse 15

Sven Orbach, Zürich, beabsichtigt das bestehende Wohnhaus an der Säntisstrasse 15, im Dachgeschoss zu sanieren. Hierzu wird im Dach eine innenliegende Isolation angebracht, drei neue Dachflächenfenster eingebaut und eine neue Gaube erstellt. Gleichzeitig wird im Erdgeschoss noch ein bestehendes Fenster durch einen direkten Fenstertür-Zugang mit entsprechender Treppe nach Aussen ersetzt. Die Kommission für Planung und Baubewilligungen erteilt dafür die baurechtliche Bewilligung.

Neubau Mehrfamilienhaus an Hueberstrasse 3

Christoph und Fabienne Jenny, Wallisellen, planen den Abbruch des bestehenden Gebäudes an der Hueberstrasse 3 und die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Gemäss ursprünglich vorgelegten Baueingabeunterlagen war südseitig des Neubaus die Erstellung eines Aussenschwimmbades vorgesehen. Gemäss für die Baueingabe massgeblichen Unterlagen wird aktuell jedoch auf die Erstellung des Aussenschwimmbades verzichtet. Der Bauherrschaft wird die baurechtliche Bewilligung für das Projekt erteilt.

Änderung Dachform an Bürglistrasse 15

Valérie und Yves Fontana, Wallisellen, planen den Ausbau des bestehenden Dachbodens, sodass dieser zukünftig zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Damit einher geht die Anpassung des Walmdachs zu einem Satteldach des Gebäudes an der Bürglistrasse 15 in Wallisellen. Die so gewonnene Wohnraumerweiterung wird dem bestehenden Einfamilienhaus zugeschlagen (keine Einliegerwohnung o.Ä.). Die Kommission für Planung und Baubewilligungen bewilligt dieses Bauvorhaben.

Umbau Säntisstrasse 26

Simone Züger und Fabio Hurni, Zürich, planen den Umbau und die Sanierung des bestehenden Einfamilienhauses an der Säntisstrasse 26 mit dem Ausbau des Dachgeschosses und angepasster Dachlandschaft, Änderungen im Eingangsbereich, neuen und geänderten Fensteröffnungen, Erweiterung von Terrassen und Plattenwegen sowie Grundrissanpassungen im Innern. Die Nutzung und die Zahl der Wohneinheit bleiben unverändert (Einfamilienhaus). Dieses Projekt wird baurechtlich bewilligt.

Zugehörige Objekte

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20260922_SRB 2026-1149_Befristete Ausnahmeregelung Parkbewilligung Vereine Lehrpersonal (PDF, 28 kB) Download 0 20260922_SRB 2026-1149_Befristete Ausnahmeregelung Parkbewilligung Vereine Lehrpersonal
20260922_SRB 2026-1150_Genehmigung Verträge Aussenanlagen und Bewilligung neue wiederkehrende Ausgabe und Bewilligung neue wiederkehrende Ausgabe (PDF, 2.56 MB) Download 1 20260922_SRB 2026-1150_Genehmigung Verträge Aussenanlagen und Bewilligung neue wiederkehrende Ausgabe und Bewilligung neue wiederkehrende Ausgabe
20260922_SRB 2026-1144_Umsetzung LexGo (PDF, 269 kB) Download 2 20260922_SRB 2026-1144_Umsetzung LexGo
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20260922_SRB 2026-1147 Organisation Personal_Genehmigung Partnerschaftsvertrag Athletes Network und Ausgabenbewilligung (PDF, 271 kB) Download 4 20260922_SRB 2026-1147 Organisation Personal_Genehmigung Partnerschaftsvertrag Athletes Network und Ausgabenbewilligung
20260922_SRB 2026-1148_Beantwortung Petition Durchsetzung der Tempo-30-Zone an der Bürglistrasse (PDF, 27 kB) Download 5 20260922_SRB 2026-1148_Beantwortung Petition Durchsetzung der Tempo-30-Zone an der Bürglistrasse
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