Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

26. Juni 2026
Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben per Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr mittags, für das ganze Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe angeordnet. Gleichzeitig wurde die Gefahrensituation als gross eingestuft (Gefahrenstufe 4 von 5).

Auf dem Stadtgebiet Wallisellen sowie in der Umgebung hat es seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend geregnet. Durch die andauernde Trockenheit ist die Gefahr eines grösseren Flächenbrandes erheblich, bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen. In den kommenden Tagen ist weiterhin nicht mit ausreichend Niederschlag zu rechnen, die Temperaturen bleiben auf sehr hohem Niveau. Die Brandgefahr wird sich deshalb weiter verschärfen. Für eine Entspannung der Lage sind erhebliche Regenmengen und zwar über eine längere Zeitspanne notwendig. Heftige, kurze Regenschauer (Gewitter) vermögen nicht in den trockenen Boden einzudringen, sondern fliessen zu rasch oberflächlich ab.

Aufgrund der Gefahrenstufe hat die Stadt Wallisellen auf denselben Zeitpunkt ein zusätzliches allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot beschlossen. Damit gilt das Verbot nicht nur im Wald und in Waldesnähe, sondern auf dem gesamten Stadtgebiet. Das Verbot umfasst:

  • Das Entfachen von offenem Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills (auch nicht in Gärten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen).
  • Das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden.
  • Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern.
  • Das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks und Wunschlaternen oder dergleichen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.
  • Das Abbrennen von Höhenfeuern.
  • Das Anzünden von Fackeln.

Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gas- oder Elektrogrills, sofern die nötige Sorgfalt angewendet wird und keine anderslautenden Regeln der jeweiligen Hausverwaltung oder Entscheidungsträger gelten.

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Aktuelle Informationen zum Feuer- und Feuerwerksverbot sind auf der der Webseite der Stadt Wallisellen zu finden.

Zugehörige Objekte

Name Download
20260626_Verfügung RV allgmeines Feuer- und Feuerw (PDF, 678 kB) Download 0 20260626_Verfügung RV allgmeines Feuer- und Feuerw
Auf Social Media teilen