4. Juni 2026

Öffentliche Ausschreibung von Bauprojekten

Bauherrschaft: Konsortium Rotacker Wallisellen, Bettlistrasse 35, 8600 Dübendorf
Projektverfasser: Hoehnpartner AG, Bettlistrasse 35, 8600 Dübendorf
Bauvorhaben: Neubau MFH mit Einstellhalle, Geb.-Nr. 494+1318, Rotackerstrasse 33, Wallisellen, GS.-Nr. 11114 (Z5) (Haus A) sowie 2. Projektänderung vom BG 2020-0041
——————————————————————————————

Bauherrschaft: Actness Real Assets AG, Felsenstrasse 46, 8832 Wollerau
Projektverfasser: Wurzel2 Architekten AG, Zürichstrasse 9, 8600 Dübendorf 
Bauvorhaben: Festlegung gewachsener Boden im Bereich der bestehenden Liegenschaft (Interpolation), Geb.-Nr. 1931, Brandenbergstrasse 27, Wallisellen, GS-Nr. 8355 (Zone W1.6) (ohne Aussteckung)
——————————————————————————————

Ort der Planauflage
Abteilung Hochbau + Planung, Zentralstrasse 9, Wallisellen, während der ordentlichen Öffnungszeiten. Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf Anfrage auch digital eingesehen werden. Die Begehren zur digitalen Einsicht können an hochbau@wallisellen.ch gestellt werden. Es ist untersagt, die digital erhaltenen Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder diese zu vervielfältigen.

Dauer der Planauflage: 4. Juni 2026 bis 24. Juni 2026

Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Datum des Poststempels) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) bei der Abteilung Hochbau + Planung, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, gestellt werden (§ 315 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG).

Ergänzende rechtliche Hinweise
Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit über die postalische Abholfrist von 7 Tagen hinaus ist die Entgegennahme anderweitig sicherzustellen (z.B. durch Bezeichnung einer dazu ermächtigten Person).

Zugehörige Objekte

Auf Social Media teilen