Verkehrsbeschränkungen Frühlingsmarkt Wallisellen

30. April 2026

Verkehrsbeschränkungen

Frühlingsmärt 2026 «Walliseller Markt», Samstag, 9. Mai 2026

Gestützt auf Art. 3 Abs. 6 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958, die Verordnung über die Strassensignalisationen (SSV) vom 5. September 1979 und die Kantonale Signalisationsverordnung (KSigV) vom 21. November 2001 wird angeordnet:

Bahnhofstrass, Teilstück Rotackerstrasse bis Kirchstrasse
Allgemeines Fahrverbot (Signal 2.01): Die Anlieferung ist bis 10.00 Uhr, der Abtransport ab 18.00 Uhr gestattet.
Parkverbot (Signal 2.50): Beidseits der Strasse am Samstag, 9. Mai 2026, ab 6.00 Uhr.

Rotackerstrasse, Teilstück Bahnhofstrasse bis Kirchstrasse 
Sackgasse (Signal 4.09): Die Zufahrt von der Kirchstrasse herkommend bis zum Schulhaus Bahnhofstrasse ist gestattet.

Querstrasse
Sackgasse (Signal 4.09): Die verbotene Einfahrt von der Schwarzackerstrasse herkommend wird temporär aufgehoben. Die Durchfahrt in die Bahnhofstrasse ist nicht möglich.

Archengässli
Sackgasse (Signal 4.09): Die verbotene Einfahrt von der Schwarzackerstrasse herkommend wird temporär aufgehoben. Die Durchfahrt in die Bahnhofstrasse ist nicht möglich.

Öffentlicher VerkehrDie Haltestelle «Zentrum» der Buslinie 771 wird während der Dauer der 
Sperrung der Bahnhofstrasse aufgehoben.

Übertretungen der signalisierten Verkehrsbeschränkungen werden gemäss Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr geahndet. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

Zugehörige Objekte

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