Aus den Verhandlungen der Behörden
Finanzpolitische Ziele für die Budgetierung 2027
Im Rahmen der jährlichen Budgetierung wurden jeweils eine jahresspezifische Finanzstrategie und die betreffenden finanzpolitischen Ziele als übergeordnete Zielgrössen für die Budgetierung und laufende Nachführung des Finanz- und Aufgabenplans konkret festgelegt. Der Finanz- und Aufgabenplan dient der mittelfristigen Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben. Anhand der Jahresrechnung 2025 stellt der Stadtrat fest, dass die Messgrössen der finanzpolitischen Ziele erfüllt worden sind: Die Selbstfinanzierung im Steuerhaushalt beträgt über CHF 10 Mio. (2025: CHF 15 Mio.), das Nettovermögen im Steuerhaushalt pro Kopf beträgt CHF 1'330.00 und damit innerhalb der Bandbreite von +/- CHF 2'000.00 und der Steuerfuss ist mit 93 Prozent stabil.
Der Stadtrat beabsichtigt, auch im Budgetprozess 2027 mit den Planjahren 2028 – 2035 mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass sich die Verschuldung nach Abschluss der grossen Investitionen im Zielkorridor von CHF +/- 2'000.00 pro Kopf befindet. Er legt weiter fest, dass für den Finanzhaushalt der nächsten Jahre an den bisherigen finanzpolitischen Zielen (Selbstfinanzierung, Nettovermögen/Nettoschuld und stabiler Steuerfuss) festzuhalten um damit auch eine gewisse Kontinuität und eine mittel- bis langfristige finanzpolitische Ausrichtung aufzuzeigen.
Zuständigkeitsmatrix für stadteigene Liegenschaften
Zu den stadteigenen Liegenschaften liegt eine durch eine Arbeitsgruppe erstellte Zuständigkeitsmatrix vor, in der für die einzelnen Gebäude und die jeweilige Umgebung die Verantwortlichkeit für Sanierungen, den Unterhalt und die Reinigung festgelegt worden ist. Der Bereich Liegenschaften der Abteilung Finanzen + Liegenschaften ist die erste Anlaufstelle bei Projekten und Vorhaben bei stadteigenen Liegenschaften in seinem Zuständigkeitsbereich; bei Schulliegenschaften ist es die Leitung Liegenschaften der Abteilung Bildung. Der Stadtrat nimmt diese Zuständigkeitsmatrix zur Kenntnis und beauftragt die Arbeitsgruppe, Synergiepotenzial für eine einheitliche Bewirtschaftung der stadteigenen Gebäude und deren Umgebung zu prüfen. Im Rahmen des Budgetprozess 2027 wird der Stadtrat in einem separaten Antrag zum möglichen Synergiepotenzial und deren Auswirkungen informiert.
Standardisierung von Investitionsvorhaben und Bauprojekten
Investitionsvorhaben wurden bis anhin nicht nach einem einheitlichen Bewilligungsprozess bearbeitet. Mit einer Regelung zu einzelnen Investitionsphasen vereinheitlicht der Stadtrat jetzt die Bearbeitung von Investitionsvorhaben. Die kreditrechtlichen Ausgabenbewilligungen werden damit vorgängig und stufenweise nach den drei Investitionsphasen Machbarkeit, Projektierung und Investitionskredit beim zuständigen Organ beantragt. Für die Projektierung und die Investition werden gestuft einzelne Verpflichtungskredite zur Bewilligung vorgelegt.
Auch für Bauprojekte wurde eine Vorlage ausgearbeitet, welche die Verantwortlichkeit der beteiligten Abteilungen in den einzelnen Phasen aufzeigt und die Projektorganisation abbildet. Grundlage für diese Vorlage ist das Muster-Projektblatt nach SIA 112 «Modell Bauplanung». Der Stadtrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Energie- und Klimastrategie
Für die Rezertifizierung 2026 mit dem Label Energiestadt muss die Stadt eine Energie- und Klimastrategie ausarbeiten. Bei der Rezertifizierung wird erneut das Label «European Energy Award®Gold» angestrebt. Die Energie- und Klimastrategie soll bis Ende März 2027 ausgearbeitet werden und dient als strategisches Instrument zur Planung, Koordination und Umsetzung einer wirksamen kommunalen Klimapolitik. Sie konzentriert sich auf jene Handlungsfelder, die in der direkten Zuständigkeit der Stadt liegen, und schafft damit die Grundlage für eine systematische und zielgerichtete Umsetzung von Massnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung. Durch die Erarbeitung der Strategie sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Aktualisierung überholter Inhalte zu den übergeordneten Rahmenbedingungen (Klimakonzept, 2020)
- Aufzeigen von Handlungskompetenzen und Einflussmöglichkeiten der Stadt
- Definition der kommunalen Energie- und Klimaziele, inkl. qualitativer und – wo sinnvoll – auch quantitativer Unterziele und Stossrichtungen
- Neustrukturierung des Massnahmenplans Klima (inkl. Klimaanpassung und Bezug zu anderen relevanten und aktuellen Strategien und Konzepten)
- Verankerung der Klimastrategie auf politische und Verwaltungsebene
- Stärkung der Qualität der Strategie und deren Akzeptanz durch Mitwirkungsprozess
Der Stadtrat bewilligt für die Erarbeitung der Energie- und Klimastrategie wird eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von CHF 88'000.00 im Jahr 2026. Für die Arbeiten im Jahr 2027 sollen weitere CHF 30'000.00 in das Budget eingestellt werden.
Kreditabrechnung Wohnungssanierung
Für die Sanierung einer Viereinhalbzimmerwohnung in der Herzogenmühle 28 liegt die Bauabrechnung vor. Die Baukosten betragen CHF 11'657.00. Der für die Sanierung bewilligte Kredit von CHF 13'000.00 wurde damit unterschritten.