16. April 2026
Sitzung vom 7. April 2026

Aus dem Stadtrat

Neue Instrumente für mehr bezahlbaren Wohnraum

Die Gemeindeordnung verpflichtet die Stadt seit Annahme der Initiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum in Wallisellen» zur Wahrnehmung einer Wohnraumpolitik. Mit der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Paket 1, wurden erste Schritte zur Umsetzung eingeleitet: In festgelegten Teilgebieten gelten neu Mindestanteile für preisgünstigen Wohnraum. Der Stadtrat hat ein Reglement zur Umsetzung dieser Bestimmung erlassen und die Strategie «Bezahlbarer Wohnraum» genehmigt. Die Stadt soll bezahlbaren Wohnraum auf verschiedene Weisen fördern: durch rückzahlbare zinslose oder vergünstigte Darlehen sowie durch die Vergabe von Baurechten mit vergünstigtem Baurechtszins auf stadteigenen Liegenschaften.

Für die finanzielle Förderung des bezahlbaren Wohnraums wird den Stimmberechtigten ein Unterstützungsprogramm in Form eines Rahmenkredits zur Bewilligung unterbreitet, damit in der Folge der Stadtrat daraus einzelne Objektkredite für die finanzielle Unterstützung konkreter Projekte bewilligen kann. Die Stimmberechtigten müssen damit nicht mehrmals an der Gemeindeversammlung oder an der Urne über Kreditvorlagen dieser Art entscheiden. Das finanzielle Unterstützungsprogramm schafft Investitionssicherheit, insbesondere für gemeinnützige Wohnbauträger. Die Chancen werden erhöht, dass in Wallisellen bei der Schaffung von Wohnraum auch bezahlbarer Wohnraum realisiert wird. Verhandlungen mit möglichen Bauträgern werden einfacher und effizienter, weil die Stadt diesen gegenüber verbindlichen Zusagen abgeben kann. Für die Umsetzung sieht der Stadtrat folgende Instrumente vor: Ein Rahmenkredit von CHF 16.5 Mio. zur Finanzierung der Unterstützung geeigneter Bauträger, die Delegation der Befugnis zur Gewährung einzelner Baurechte sowie die Delegation der Befugnis zur Bewilligung der einzelnen Objektkredite nach bestimmten Kriterien innerhalb des vom Souverän bewilligten Rahmenkredits. Der Stadtrat verabschiedet diese Vorlage, welche jetzt durch die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission geprüft wird und über welche die Stimmberechtigten am 27. September 2026 an der Urne entscheiden können.

Keine neue Bestimmung für eine Fachkommission in der Bau- und Zonenordnung

Die Gemeindeversammlung hat am 2. und 3. April 2025 über die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Paket 1 entschieden und dabei die Bau- und Zonenordnung BZO angepasst. Im Zuge dieser Teilrevision wurde in der BZO die Bestimmung zur Fachkommission ohne Diskussion in der Detailberatung gestrichen. Vom 5. September 2025 bis am 4. November 2025 fand die öffentliche Auflage zur Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Paket 2, statt. Im Zusammenhang mit dieser Auflage wurde ein von 16 Stimmberechtigten unterstützter Antrag zur Integration eines Fachkommissions-Artikels in die BZO eingereicht. Demnach solle der Stadtrat für die Begutachtung der in der Bau- und Zonenordnung definierten erhöhten Anforderungen an die Gestaltung sowie planerischer und technischer Massnahmen in der Stadt eine Fachkommission von fünf bis sieben Mitgliedern unter dem Vorsitz des Ressortvorstehers Hochbau und Planung ernennen. Der Stadtrat hat diesen Antrag geprüft und kommt dabei zum Schluss, dass eine solche Regelung in der BZO rechtlich nicht zulässig ist. Die Zuständigkeit für beratende Kommissionen liegt seit der Revision des Gemeindegesetzes allein beim Stadtrat, weshalb die Bestimmung zur Fachkommission auch aus der BZO gestrichen wurde. Der Stadtrat hat zudem seit 2022 die beratende Kommission Ortsbild und Architektur eingesetzt, womit ein Anliegen der Antragsstellenden bereits erfüllt ist. Der Antrag wird deshalb nicht weiter behandelt und gilt als abgeschrieben.

Keine neue Bestimmung zu bezahlbarem Wohnraum in der Bau- und Zonenordnung

Vom 5. September bis am 4. November 2025 fand die öffentliche Auflage zur Teilrevision Nutzungsplanung, Paket 2, statt. Im Zusammenhang mit dieser Auflage wurde am 9. Januar 2026 ein von 15 Stimmberechtigten unterstützter Antrag betreffend Bonus für preisgünstigen Wohnraum eingereicht. Demnach hätte in der Bau- und Zonenordnung eine ergänzende Bestimmung für einen Anreiz zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum aufgenommen werden sollen. Der Stadtrat teilt das Anliegen der Unterzeichnenden des vorliegenden Antrags zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum. Er erachtet den eingereichten Antrag aber als mit dem übergeordneten Recht unvereinbar und nicht umsetzbar. Zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum hat der Stadtrat eine Vorlage zur Urnenabstimmung am 27. September 2026 an der Urne ausgearbeitet (siehe oben). Die Vorlage beinhaltet insbesondere die Bewilligung eines Rahmenkredits zur finanziellen Förderung bezahlbaren Wohnraums. Vorgesehene Fördermittel sind rückzahlbare zinslose oder vergünstigte Darlehen sowie auf stadteigenen Liegenschaften gewährte Baurechte mit vergünstigtem Baurechtszins. Dem Anliegen nach mehr bezahlbarem Wohnraum kann damit entsprochen werden.

Initiative für Verbot von lärmendem Feuerwerk gültig

Ingrid Pfyffer von Altishofen hat die Initiative mit dem Titel «Verbot von lärmendem Feuerwerk» eingereicht. Die Initiative wurde von 52 weiteren Stimmberechtigten mitunterzeichnet. Die Initiative verlangt eine Änderung der Polizeiverordnung, in dem die Ausnahmeregelung für das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk gestrichen wird. Aktuell darf in den Nächten vom 1. auf den 2. August sowie vom 31. Dezember auf den 1. Januar lärmendes Feuerwerk abgebrannt werden. Der Stadtrat stellt die Gültigkeit der Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs fest. Die Stimmberechtigten werden an der Gemeindeversammlung vom 24. September 2026 über die Annahme der Initiative entscheiden.

Stellungnahme zu Fahrplan 2027/2028

Das Verbundfahrplanprojekt 2027/28 des Zürcher Verkehrsverbunds wurde im März 2026 öffentlich aufgelegt. Bevölkerung und Behörden wurden eingeladen, begründete Fahrplanbegehren bei den Gemeinden einzureichen. Der Stadtrat hat die aus der Bevölkerung eingegangen Fahrplanbegehren beurteilt und den Verkehrsbetrieben Glattal weitergeleitet. Im aktuellen Fahrplanverfahren 2027/2028 unterstützt der Stadtrat die Beibehaltung der Haltestelle Rosenberg zugunsten der Alterssiedlung.

Kredit für Wohnungssanierung

Die Dreizimmerwohnung im Erdgeschoss der Liegenschaft an der Tödistrasse 21 ist vor einer erneuten Vermietung zu sanieren, insbesondere müssen die Wohnung neu gestrichen und die Bodenbeläge ersetzt werden. Der Stadtrat genehmigt für die Sanierung einen einmaligen Kredit als Kostendach in der Höhe von CHF 23'000.00 ausserhalb des Budgets 2026.

Kostenunterschreitung bei Wohnungssanierungen

Die Sanierung einer Dreizimmerwohnung in der Liegenschaft Im Wiesengrund 12 ist abgeschlossen. Mit Baukosten in der Höhe von CHF 85'375.40 wurde der genehmigte Kredit von CHF 95'000.00 unterschritten. Bei Baukosten in der Höhe von CHF 13'621.30 wurde der Investitionskredit in der Höhe von CHF 16'000.00 für die Sanierung der Dreizimmerwohnung in der Liegenschaft Geerenstrasse 4 ebenfalls unterschritten. Der Minderaufwand resultiert bei beiden Kreditabrechnungen aus den Abweichungen im Rahmen des Kostenvoranschlages von 10 Prozent. Der Stadtrat genehmigt die beiden Kreditabrechnungen.

Kreditabrechnung für Vorarbeiten bei der Personenunterführung Breite

Vorbereitend für den Neubau der Personenunterführung Breite (Neugutstrasse – Geeren) mussten verschiedene Tiefbauarbeiten an der Neugutstrasse (Abschnitt Baggenstos bis Haus Nr. 39) ausgeführt werden. Die Kanalisation musste zudem in einem kurzen Abschnitt erneuert werden. Für die Erneuerung der Fahrbahn lag ein Kredit in der Höhe von CHF 981'720.00 vor, die Baukosten betragen CHF 828'894.10. Die Baukosten konnten aufgrund günstiger Tiefbau-Unternehmerleistungen rund CHF 220'000.00 tiefer abgeschlossen werden als im Kostenvoranschlag vorgesehen. Die Kosten für die Verkehrsleitung, die Kommunikation, die Nebenarbeiten sowie die Ingenieurleistungen waren hingegen rund CHF 70'000.00 höher ausgefallen als geplant. Der Kredit in der Höhe von CHF 281'000.00 für die Erneuerung der Kanalisation wurde mit Baukosten in der Höhe von CHF 73'553.95 ebenfalls unterschritten. Die Bauarbeiten konnten rund CHF 34'000.00 und die Ingenieurleistungen rund CHF 3'000.00 günstiger abgeschlossen werden als im Kostenvoranschlag vorgesehen war. Die Nebenarbeiten hingegen fielen rund CHF 6'500 höher aus als vorgängig abgeschätzt. Die Positionen Grundstück (Landkauf), Eigenleistungen Bauherr und Reserve in der Höhe von rund CHF 43'000.00 wurden nicht beansprucht. Der Stadtrat genehmigt die beiden Kreditabrechnungen.

Aus der Kommission für Planung und Baubewilligungen

Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus Säntisstrasse 6 und 8

Die Keller-Frei Logistik AG, Wallisellen, plant den Abbruch der beiden bestehenden Mehrfamilienhäuser Säntisstrasse 6 und 8 und die Erstellung zweier – im Sockelgeschoss verbundenen – Mehrfamilienhäuser mit je vier Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage. Aufgrund der Hanglage erscheinen die zwei Neubauten mit je einem Satteldach entlang der Säntisstrasse zweigeschossig, entlang der Rosenbergstrasse viergeschossig. In der gemeinsamen Tiefgarage, welche über die Rosenbergstrasse erschlossen werden soll, sind total 10 Fahrzeug-, 1 Motorrad- und 21 Veloabstellplätze vorgesehen. 1 Fahrzeugabstellplatz für Besucher soll zudem entlang der Säntisstrasse angeordnet werden. Die Kommission für Planung und Baubewilligungen erteilt die baurechtliche Bewilligung für das Projekt.

Pergola und Aussenpool Pfadhagstrasse 24

Marko Milivojevic, Wallisellen, plant bei der Liegenschaft Pfadhagstrasse 24 eine Pergola mit Witterungsschutz und einen Aussenpool im bestehenden Garten zu errichten. Die Beheizung des Pools soll mittels aussenaufgestellter Wärmepumpe erfolgen. Weitere Umgebungsarbeiten sind nicht geplant. Die baurechtliche Bewilligung wird erteilt.

Aufstockung Wohn- und Gewerbehaus Kirchstrasse 4

Die T-Industries AG, Zug, plant die Liegenschaft Kirchstrasse 4 mit einem vierten Voll- sowie einem Attikageschoss aufzustocken. Das vierte Obergeschoss umfasst neu zwei Studios sowie eine Zweizimmerwohnung, während im Attikageschoss eine Dreizimmerwohnung projektiert wird. Das Flachdach wird extensiv begrünt. Mit dem Bauvorhaben gehen keine Änderungen bei der Umgebungsgestaltung einher. Das Projekt wird baurechtlich bewilligt.

Abbruch und Neubau Mehrfamilienhaus Blumenweg 3

Alberim Dauti, Wallisellen, beabsichtigt den Abbruch des bestehenden Gebäudes Blumenweg 3 und die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen – zwei Dreizimmer- und je eine Vier- und Fünfzimmerwohnung – und einer Tiefgarage. Die Kommission für Planung und Baubewilligungen erteilt die baurechtliche Bewilligung für das Projekt.

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