Antrag 2: Änderungen von BZO und Zonenplan infolge des funktionalen Zusammenhangs mit der Initiative
Mit dem Antrag 2 werden die infolge des funktionalen Zusammenhangs mit der Initiative Ausnützungs- statt Baumassenziffer zurückgestellten Themen der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet.
Wichtige Anpassungen
- Quartiererhaltungszone Gartenstadt:
Der dörfliche Teil der Stadt ist geprägt durch die Gartenstadtquartiere aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Vorherrschend ist das Wohnhaus im grosszügigen Garten. Neubauten sollen besser auf den Charakter dieser Quartiere abgestimmt sein. Im Zonenplan werden zwei Quartiererhaltungszonen bezeichnet und die BZO wird in Bezug auf die Gestaltung der Neubauten und die Anforderungen an die Umgebungsgestaltung und -begrünung geschärft. Die Gebiete sind heute der Wohnzone W1.9 zugeteilt und werden neu der Quartiererhaltungszone zugewiesen. - Grünflächenziffer in den Wohnzonen und der Quartiererhaltungszone:
Die neuen kantonalen Vorgaben zur Umgebungsbegrünung, Klimaanpassung und Siedlungsökologie enthalten zahlreiche unbestimmte Baubegriffe. Diese sind im Einzelfall zu beurteilen, was den Vollzug erschwert. Der Stadtrat spricht sich daher für einheitliche und messbare Vorgaben zur Umgebungsbegrünung aus. In den Wohnzonen soll eine Grünflächenziffer von 40 % und in der Quartiererhaltungszone von 50 % gelten. Die Grünflächenziffer kann generell bei Grundstücken bis zu 400 m2 verringert werden, bei Grundstücken grösser 400 m2 nur bei besonderen örtlichen Verhältnissen. - Sonderbauvorschriften Im Langacker:
Für das Wohnquartier Im Langacker werden Sonderbauvorschriften eingeführt. Mit einem Ausnützungsbonus von rund 30 % schaffen sie einen Anreiz zur qualitätsorientierten Erneuerung der Siedlungen. Die bestehenden Gebäude dürfen erweitert und aufgestockt werden. Bei Neubauten gelten hohe Anforderungen an die Gestaltung der Bauten und Freiräume. Werden die Wohnhäuser durch Neubauten ersetzt, müssen mindestens 30 % der gegenüber der Regelbauweis zusätzlich realisierten Gesamtnutzfläche für preisgünstigen Wohnraum genutzt werden. - Abstellplätze für Personenwagen und Velos:
Der kommunale Richtplan Verkehr gibt vor, dass die Stadt das Mobilitätsverhalten so steuern soll, dass der Modalsplit zugunsten von ÖV sowie Fuss- und Veloverkehr verschoben wird. Die Bestimmungen zur Erstellung von Parkplätzen für Autos und Velos werden angepasst. Als neue Bemessungsgrundlage gilt die kantonale Wegleitung von 1997 zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen. Die höchstens zulässige Anzahl Parkplätze ist künftig in Abhängigkeit von der ÖV-Güteklasse verbindlich zu verringern. Insbesondere in gut erschlossenen Gebieten dürfen weniger Parkplätze erstellt werden als heute. - Aufzonung Gebiet Hofackerstrasse:
Das Gebiet an der Hofackerstrasse wird leicht aufgezont. Von der heutigen Wohnzone W40 wird es in eine Wohnzone W50 aufgezont. Dadurch wird zulässige bauliche Dichte im Gebiet ans Umfeld angeglichen. - Weitere Anpassungen:
Gegenstand des Antrags sind zudem kleinere Zonenplananpassungen am Kreuzplatz und an der Alten Winterthurerstrasse (Umzonungen) sowie Justierungen in der BZO. Für spezielle Dachformen (z.B. Mansardendächer) fehlt im PBG eine Massvorschrift, weshalb in der BZO eine Regelung angezeigt ist. Bei Bauvorhaben muss das Risiko durch Hochwasser und Oberflächenabfluss auf ein tragbares Mass reduziert werden, was gestützt auf die kantonale Vorprüfung in der BZO präzisiert wird.
Fazit
- Die Quartiererhaltungszone Gartenstadt trägt dem Charakter der Quartiere Rechnung. Die Quartiererhaltungszone dient nicht der Verdichtung, sondern der Qualitätssicherung und dem Erhalt des charakteristischen Gartenstadtbildes, bei unveränderter zulässiger baulicher Dichte.
- Die Grünflächenziffer schafft eine klare Vorgabe, sichert eine minimale Durchgrünung in den Wohnquartieren, unterstützt die Kühlung der Umgebungsluft, vermindert den Regenwasserabfluss bei Starkniederschlägen und entlastet das Kanalisationsnetz.
- Die Sonderbauvorschriften Im Langacker schaffen einen Anreiz zur Erneuerung und Verdichtung mit sozialer Verantwortung.
- Die neuen Vorgaben zur Parkierung sind in der Praxis erprobt, schaffen mehr Flexibilität und fördern eine nachhaltigere Mobilität.
- Die Aufzonung im Gebiet Hofackerstrasse ist im Interesse der haushälterischen Bodennutzung. Die vorgeschlagene Zonierung trägt der kleinteiligen Parzellenstruktur im Quartier Rechnung.
- Die weiteren Anpassungen sind von untergeordneter Natur.