Dieses Formular ist ausschliesslich für Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen zu verwenden, welche die Vorgaben gemäss Art. 32a Abs. 1 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) erfüllen; es ist spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der örtlichen Baubehörde im Doppel (inkl. Beilagen) einzureichen.

Meldeformular Solaranlagen

Informationen

Datum
9. September 2015
Herausgeber/-in
Kanton Zürich
Autor/-in
Kanton Zürich

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