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Corona-Entschädigung: Neue Regelungen ab dem 17. September 2020
Der Bundesrat hat die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall geändert und verlängert. Somit kann die Entschädigung in bestimmten Fällen weiterhin ausbezahlt werden. Dazu ist immer ein neuer Antrag erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://svazurich.ch/aktuell/aktuell/news/kurzinfo/corona-entschaedigung-neue-regelung-ab-17-september-2020.html
Informationen
- Datum
- 14. September 2020
Zugehörige Objekte
Name | Leitung | Telefon |
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Sicherheit | Meinecke Sara | 044 832 62 54 |
Name | Leitung | Telefon |
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AHV Zweigstelle | Kropf Claudia | 044 832 61 20 |