5. Februar 2026
Sitzung vom 27. Januar 2026

Aus dem Stadtrat

Förderpreis für Leandra Tzimpoukakis

Mit Leandra Tzimpoukakis wohnt eine junge und hochtalentierte Eiskunstläuferin in Wallisellen, die bereits beachtliche Erfolge feiern konnte. Im Alter von zehn Jahren wurde sie ins Juniorinnen Nationalkader der Eiskunstläuferinnen aufgenommen. Sie stand seither regelmässig bei nationalen und internationalen Anlässen auf dem Podest. 2022 wurde sie Schweizermeisterin der Kategorie U14, 2023 gewann sie die Bronzemedaille bei den Juniorinnen und 2025 konnte sie ihren ersten Titel bei den Schweizermeisterschaften der Frauen in Lugano feiern. Die junge Kunsteisläuferin musste auch schon Rückschläge verkraften, so brach sie sich 2023 während eines Trainings den Fuss und musste mehrere Monate pausieren. Sie kämpfte sich aber schnell wieder an die Spitze und konnte anfangs 2024 bereits Siege bei den Bayrischen Meisterschaften und in Luxemburg feiern. Im gleichen Jahr durfte Leandra Tzimpoukakis bei der Tanzshow Art on Ice zusammen mit Profis laufen. Für internationale Wettkämpfe gilt ein Mindestalter von 17 Jahren für die Teilnahme bei der Elite. Aus diesem Grund darf Leandra Tzimpoukakis leider nicht an den olympischen Winterspielen 2026 in Cortina teilnehmen. Leandra Tzimoukakis besitzt ein beachtliches Repertoire an Sprüngen. So zeigte sie beispielsweise als einzige Schweizer Eiskunstläuferin den Dreifach-Axel während eines Wettkampfes.

Der Stadtrat verleiht Leandra Tzimpoukakis den Förderpreis 2026. Der Durchhaltewillen und die hervorragenden Platzierungen sind zweifellos nur dank grosser Freude, einem intensiven Training mit rund zwanzig Stunden pro Woche, dem damit verbunden Verzicht auf Freizeit und grossem finanziellem Aufwand möglich. Mit dem Förderpreis 2026 möchte die Stadt Leandra Tzimpoukakis ausserordentliches Engagement als Eiskunstläuferin anerkennen. Sie verfügt über ein grosses Potenzial für weitere Höchstleistungen. Die Preisübergabe wird nach Saisonende im Mai / Juni 2026 stattfinden.

Die Stadt Wallisellen kann gemäss Reglement über die Verleihung von Ehren- und Förderpreisen einen Förderpreis an wenig bekannte Persönlichkeiten oder förderungswürdige Organisationen aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft oder Sport vergeben. Im Bereich Sport sind vor allem junge Talente, die bereits besondere Verdienste erworben haben, förderungswürdig. Die Anwärterinnen und Anwärter des Preises müssen in der Regel den Wohnsitz in Wallisellen haben.

Verlängerung des Vernetzungsprojekts

Vernetzungsbeiträge haben zum Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten, zu fördern und Lebensräume miteinander zu vernetzen. Vernetzungsprojekte schaffen einen Anreiz für Landwirtinnen und Landwirte, ihre Biodiversitätsförderflächen zu Gunsten ausgewählter Arten anzulegen, aufzuwerten und zu pflegen. Die ersten zwei Etappen des kommunalen Vernetzungsprojekts wurden in den Jahren 2008 – 2021 durchgeführt. Ab 2025 sollten die kommunalen Vernetzungsprojekte durch regionale landwirtschaftliche Strategien ersetzt werden. Durch die Sistierung der Agrarpolitik 22+ des Bundes war zum Ablauf der zweiten Phase das weitere Vorgehen noch ungewiss, weshalb der Kanton eine Verlängerung der laufenden Vernetzungsprojekte erlaubte. Mit Beschluss vom 15. März 2022 hat der damalige Gemeinderat die dritte Phase zur Verlängerung des bisherigen Projekts bis Ende 2025 genehmigt.

Ab 2028 sollen die Vernetzungs- und die Landschaftsqualitätsbeiträge zu einem neuen Beitrag für regionale Biodiversität zusammengeführt werden. Basierend auf dem zeitlichen Hintergrund hat das kantonale Amt für Landschaft und Natur die Gemeinden eingeladen, die bisherigen Vernetzungsprojekte um weitere zwei Jahre zu verlängern. Der Stadtrat stimmt der Verlängerung bis 2027 zu, um die nachhaltige Entwicklung sowie die ökologische und ästhetische Aufwertung der Landschaft weiterhin fortzuführen. Für das Vernetzungsprojekt bewilligt der Stadtrat eine neue einmalige Ausgabe in der Höhe von CHF 3'000.00.

Abrechnung einer Wohnungssanierung

Für die Sanierung der 1-Zimmer-Wohnung in der Liegenschaft Im Wiesengrund 12 lag ein Kredit in der Höhe von CHF 27'000.00 vor. Nach Abschluss der Bauarbeiten liegt die Kreditabrechnung mit Baukosten in der Höhe von CHF 25'749.30 vor. Der Minderaufwand resultiert aus den Abweichungen im Rahmen des Kostenvoranschlages von +/- 10 Prozent.

Zugehörige Objekte

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20260127_SRB 2026-22_Im Wiesengrund 12_Genehmigung (PDF, 277 kB) Download 0 20260127_SRB 2026-22_Im Wiesengrund 12_Genehmigung
20260127_SRB 2026-28 Zustimmung zur Projekt-Verlängerung und Ausgabenbewilligung (PDF, 85 kB) Download 1 20260127_SRB 2026-28 Zustimmung zur Projekt-Verlängerung und Ausgabenbewilligung
20260127_SRB 2026-19_Walliseller Förderpreis_Verle (PDF, 568 kB) Download 2 20260127_SRB 2026-19_Walliseller Förderpreis_Verle
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