7. September 2023
Sitzung vom 29. August 2023

Aus dem Stadtrat

Defizitgarantie für Musikfesttage

Seit 2007 finden die Walliseller Musikfesttage statt. Gestützt auf einen Beschluss der Gemeindeversammlung im Jahr 2009 unterstützt die Stadt Wallisellen diesen Anlass mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag von CHF 60'000.00. Gestartet sind die Walliseller Musikfesttage im Jahr 2007 mit einem Budget von weniger als CHF 200'000.00. Teuerungsbereinigt würde der Aufwand bei rund CHF 215'000.00 liegen. Effektiv konnte der Aufwand mit grossen Anstrengungen auf rund CHF 180'000.00 beschränkt werden. Die Erfahrungen der Sparanstrengungen, die im Jahre 2017 eingeleitet wurden, zeigen jedoch deutlich, dass eine weitere Reduktion des Aufwandes nicht ohne Qualitätsverlust realisierbar ist. Gleichzeitig sind in der aktuellen Situation Mehreinnahmen durch Sponsoringgelder nicht ohne weiteres zu generieren. Die Schlussfolgerung wäre, dass die Eintrittspreise bezogen auf die aktuellen Besucherzahlen um etwa das Doppelte erhöht werden müssten. Die Walliseller Musikfesttage würden damit ein Element der Attraktivität des Anlasses verlieren. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, den jährlichen Sockelbeitrag von CHF 60'000.00 für die Jahre 2024 und 2025 um eine jährliche Defizitgarantie von maximal CHF 40'000.00 aufzustocken.

Abrechnung Signum-Platz

Für die Gestaltung des Platzes im Süden des Bahnhofs Wallisellen beim Ausgang aus der zentralen Unterführung (Signum-Platz) und die Realisierung einer Park- und Ride-Anlage hat die Gemeindeversammlung vom 25. September 2017 einen Kredit von CHF 3'425'760.00 (inkl. Beiträge Dritter) genehmigt. In der damaligen Weisung wurde dargestellt, dass sich durch Beiträge Dritter die Nettokosten für die Stadt Wallisellen im Bereich von CHF 1'897'080.00 bewegen dürften. Der Stadtrat hat die Bauabrechnung mit Baukosten für die Stadt Wallisellen in der Höhe von CHF 1'550'092.79 zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet. Die Minderkosten von CHF 346'987.21 sind vor allem auf den Vergabeerfolg bei den Tiefbauarbeiten und auf geringere Kosten für die Sanierung von Altlasten zurückzuführen. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission wird jetzt das Geschäft prüfen und Antrag stellen.

Neue Buslinie soll definitiv eingeführt werden

Seit geraumer Zeit besteht der Wunsch aus der Bevölkerung und die Vorgabe des kommunalen Richtplans Verkehr, das Gebiet Wallisellen-West besser an den öffentlichen Verkehr anzuschliessen. Der Stadtrat hat im Jahr 2022 einem Pilotprojekt zugestimmt, das mit Fahrplanwechsel vom 11. Dezember 2022 eingeführt und vorerst für einen einjährigen Versuchsbetrieb gutgeheissen wurde. Das Pilotprojekt umfasst die Einführung einer neuen Buslinie 773 als Stichlinie sowie ergänzende Fahrten bei der Buslinie 772 zu den Stosszeiten.

Die neue Buslinie 773 und die Verdichtung der Buslinie 772 ist bei der Walliseller Bevölkerung gut angekommen und wird aktiv genutzt. Die neue Buslinie 773 wird pro Tag durchschnittlich von rund 85 Fahrgästen genutzt. Der Stadtrat beantragt der Gemeindeversammlung, neue ab 2024 jährlich wiederkehrende Ausgabe in der Höhe von brutto CHF 189'000.00 für die definitive Angebotserweiterung des öffentlichen Verkehrs im Gebiet Wallisellen-West, durch die Einführung der neuen Buslinie Nr. 773 und Verdichtung der Buslinie Nr. 772 während den Spitzenzeiten, zu bewilligen. Die Kreditvorlage wurde der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission zur Prüfung und Antragsstellung zugewiesen.

Für die Überführung in das Verbundangebot muss ein Kostendeckungsgrad von 30 % erreicht werden. Aufgrund der bislang verfügbaren Daten ist für das Jahr 2023 mit einem Kostendeckungsgrad von 28.5 % zu rechnen. Erfahrungsgemäss braucht es zwei Jahre, bis ein erweitertes ÖV-Angebot sein Potenzial voll ausgeschöpft hat. Das Erreichen eines Kostendeckungsgrads von mindestens 30 % auf den nächsten grossen Fahrplanverfahren 2027 scheint realistisch, womit die Angebotserweiterung unter Umständen auf das Verbundangebot überführt werden kann und sodann die Kosten für die Angebotserweiterung durch die Stadt Wallisellen entfallen können.

Polizeiverordnung

Die Städte und Gemeinden rund um den Hardwald haben vor mehreren Jahren vereinbart, ihre Polizeiaufgaben im Rahmen einer einfachen Gesellschaft gemeinsam im «Polizeiverbund Hardwald» zu erfüllen. Die Verbundgemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, ihre gemeindeeigenen Polizeiverordnungen koordiniert zu harmonisieren. Da es sich beim Polizeiverbund nicht um einen Zweckverband, sondern um eine vertragliche Zusammenarbeitsform handelt, wird jede Verbundgemeinde eine eigene, jedoch möglichst gleichlautende Verordnung erlassen.

Die Polizeiverordnung der Stadt Wallisellen vom 5. Dezember 2006 trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Die seit mittlerweile 15 Jahren gültige Polizeiverordnung ist nicht mehr zeitgemäss und muss den heutigen Gesetzmässigkeiten angepasst und neu von der Legislative erlassen werden.

In der Revisionsvorlage wurden Bestimmungen, die in der übergeordneten Gesetzgebung bereits geregelt sind, weitgehend gestrichen. Neue Gesetzesbestimmungen wurden in die Vorlage integriert. Besondere Anliegen der einzelnen Gemeinden wurden diskutiert und ebenfalls integriert. Der Stadtrat hat die Revisionsvorlage zu Handen der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission zur Prüfung und Antragsstellung verabschiedet, so dass die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung im Dezember 2023 über die Vorlage entscheiden können.

Tieferer Finanzausgleich 2024

Die kantonale Direktion der Justiz und des Inneren (Gemeindeamt, Abteilung Gemeindefinanzen) hat der Stadt Wallisellen die massgebenden Ausgleichsfaktoren zur Berechnung des Finanzausgleichs 2024 mitgeteilt. Gemäss dieser Berechnung kann die in der Jahresrechnung 2022 getätigte Rückstellung von CHF 21'007'000.00 auf CHF 18'275'674.00 verringert werden. Dafür ist in der Jahresrechnung 2023 der Stadt Wallisellen eine Korrekturbuchung vorzunehmen, welche die Erfolgsrechnung 2023 um CHF 2'731'326.00 entlastet.

Aus der Schulpflege

Tageskindergärten und Schulraumplanung

Die Tageskindergärten im Schulhaus Alpen sind beliebt und haben sich auch dank dem pädagogischen Konzept der verstärkten Einbindung der Lehrpersonen in die Mittagsbetreuung erfolgreich etabliert. Die Schulpflege möchte auch aufgrund der grossen Nachfrage diesen Ansatz auf weitere Kindergärten ausweiten. Der in unmittelbarer Nähe zum Tagesschulhaus Integra liegende Doppelkindergarten Hammerweg würde sich dazu anerbieten. Da jedoch im Westen von Wallisellen durch zunehmende Schülerzahlen Kapazitätsengpässe bei den Kindergärten bestehen, hat die Schulpflege dieses Vorhaben an ihrer Sitzung vom 29. August 2023 vorderhand zurückgestellt.

Die Schule sieht sich mit einem grösseren Schülerzuwachs vor allem im Westen und im Zentrum von Wallisellen konfrontiert. Insbesondere für die Kindergartenstufe wird zur Sicherstellung zumutbarer Schulwege neuer Schulraum in diesem Einzugsgebiet benötigt. Die Schulpflege prüft deshalb bestehende Kindergartenliegenschaften auf ihr Potenzial zum Ausbau auf Doppelkindergärten. Ebenso wird im Rahmen der Schulraumplanung die schulische Nutzung von Stadtliegenschaften im Zentrum von Wallisellen erneut verstärkt evaluiert.

Aus der Kommission für Planung und Baubewilligungen

Umnutzung Husacherstrasse 1

Das bestehende Kenny's Auto-Center Husacherstrasse 1 soll nach dem Umzug des Verkaufs- und Servicebetriebs an den neuen Standort in Dietlikon umgenutzt werden. Das Gebäude soll mit wenigen Eingriffen zu einem Karosserie- und Lackier-Zentrum umgebaut werden. Ausserdem ist ein Occasionsplatz für den An- und Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen geplant. Das Gebäude Husacherstrasse 1 bleibt mit den bestehenden Nutzungen (Büro- und Konferenzräume, Archiv, Kantine, Ausstellungsflächen, Pneulager, Tiefgarage) erhalten. Um die betriebsnotwendigen Reinigungen der Fahrzeuge durchführen zu können, wird nordostseitig ein Waschraum angebaut. Ausserdem ist an der Ostfassade der Anbau eines vom Untergeschoss bis ins 2. Obergeschoss führenden Aufzugs und einer Aussentreppe geplant. Das oberirdische Gebäude Hofstrasse 2 wird abgebrochen. Die zugehörige Tiefgarage bleibt erhalten. Sie und die Einstellhalle des Kenny's Auto-Center werden über eine neue gemeinsame Zufahrtsrampe erschlossen. Dadurch können die beiden bestehenden Rampen rückgebaut und die Aussenanlagen in diesem Bereich umgestaltet werden. Hier sollen 55 neue Abstellplätze und einzelne Grünflächen erstellt werden. Der Kenny’s Auto Center AG, Wallisellen, wird die baurechtliche Bewilligung für dieses Projekt erteilt.

Ersatzneubau Höhenstrasse 27

Die EDAL Invest AG, Rickenbach bei Wil, beabsichtigt das bestehende Wohngebäude Höhenstrasse 27 durch ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage zu ersetzen. Der Neubau weist drei Vollgeschosse und ein Untergeschoss auf. Im Untergeschoss befinden sich neben der Einstellhalle Keller- und Technikräumlichkeiten. Im Erdgeschoss sind drei 4.5 Zimmer-Wohnungen mit je einem Aussen-Sitzplatz geplant. Im 1. und 2. Obergeschoss befinden sich je zwei 4.5 Zimmer-Wohnungen sowie je eine 5.5 Zimmer-Wohnung. Sie sind jeweils mit Wintergärten und Balkonen ausgestattet. Insgesamt weist der Neubau neun Wohnungen auf. Alle Geschosse sind durch ein Treppenhaus mit Lift erschlossen. Das Flachdach ist nicht begehbar und wird mit Photovoltaik-Modulen und einer extensiven Dachbegrünung ausgestaltet. Westlich des Mehrfamilienhauses wird die Unterniveaugarage durch eine offene Rampe ab der Höhenstrasse erschlossen. Nordöstlich auf dem Baugrundstück sind zwei Besucher-Abstellplätze situiert und direkt an die Höhenstrasse erschlossen. Die Kommission für Planung und Baubewilligungen erteilt die baurechtliche Bewilligung für dieses Bauvorhaben.

Weitere baurechtliche Genehmigungen

Daneben sind weitere kleinere Bauvorhaben (Einbau Betriebskantine, Energetische Sanierungen, Mieterausbauten, Veloabstellanlage) baurechtlich bewilligt worden.

Verhandlungsbericht Stadtrat
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