25. Mai 2023
Sitzung vom 16. Mai 2023

Saal zum Doktorhaus
In Zusammenhang mit der aktuellen Sanierung der Küche, Foyer und der Bar drängen sich auch im Saal zum Doktorhaus Unterhaltsarbeiten auf. Der Saal ist im Besitz der Stadt Wallisellen (Verwaltungsvermögen). Im Saal sind Malerarbeiten an den Wänden und im Sockelbereich vorgesehen. Der Parkettboden wird aufgefrischt, gereinigt und geölt. Die Beleuchtung wird energetisch auf LED umgerüstet. Zudem haben die Tische die Lebensdauer erreicht und werden ersetzt. Für diese Arbeiten liegt ein Kostenvoranschlag mit Investitionen in der Höhe von CHF 216'000.00 vor. Diese Ausgaben sind in der Investitionsrechnung 2023 nicht budgetiert. Der Stadtrat hat einen Kredit als Kostendach über CHF 216'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung ausserhalb des Budgets bewilligt.

Verlängerung Planungszone Wallisellen Südost
Im Raumentwicklungskonzept aus dem Jahr 2020 wurde das Gebiet «Wallisellen Südost» als wichtiges Transformationsgebiet bezeichnet. Um der Bedeutung des Gebiets für die Entwicklung von Wallisellen gerecht zu werden, beschloss der Gemeinderat, im Rahmen einer Testplanung eine Gesamtidee für das Gebiet zu entwickeln. Um Fehlentwicklungen zu vermeiden, beantragte der Gemeinderat bei der kantonalen Baudirektion den Erlass der Planungszone «Wallisellen Südost». Die Festsetzung erfolgte am 24. August 2020 für drei Jahre.
Seit der Festsetzung der Planungszone wurde die Testplanung durchgeführt. Die Erkenntnisse daraus wurden in einem Synthesebericht festgehalten. Im Synthesebericht wird auf offene Fragen (z.B. Erschliessung, Freiraum, Verlauf Veloschnellroute) hingewiesen, die vor der Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung genauer zu untersuchen sind. Es ist vorgesehen, den Grossteil der Grundstücke der Planungszone in eine Zentrumszone zu überführen und für diese Teilbereiche eine Gestaltungsplanpflicht festzulegen. Für die Zentrumszone soll ein Ergänzungsplan ausgearbeitet werden. Durch diesen sollen im Rahmen der Testplanung gewonnene städtebauliche Erkenntnisse grundeigentümerverbindlich gesichert werden. Die Planungsarbeiten sind bereits weit fortgeschritten. Die städtebauliche Neuausrichtung des Gebiets Wallisellen Südost erweist sich jedoch, insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden Erschliessung und der heutigen Eigentumsstruktur, als äusserst komplex. Es wird daher nicht möglich sein, den Stimmberechtigten vor Ablauf der Planungszone im Sommer 2023 eine revidierte kommunale Nutzungsplanung vorzulegen. Um Entwicklungen nach dem Sommer 2023 zu verhindern, die der aktuellen Planung widersprechen, beantragt der Stadtrat beim Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich die Planungszone um zwei Jahre zu verlängern.

Umbau Werk- und Feuerwehrgebäude für MehrSpur Zürich-Winterthur
Das Werk- und Feuerwehrgebäude Wallisellen (WFG) wird im Vorfeld der Bauarbeiten für das Projekt MehrSpur Zürich–Winterthur umgebaut, damit das entlang der SBB-Strecke verlaufende Teilstück der Veloschnellroute Stadt Zürich — Zürcher Oberland durch das heutige Gebäudevolumen geführt werden kann. Die Stadt Wallisellen ist Grundeigentümerin der betreffenden Parzelle und an der Stockwerkeigentümergemeinschaft WFG beteiligt. Daher muss der Stadtrat über den Umbau und die damit zusammenhängenden Vereinbarungen zwischen Stockwerkeigentümergemeinschaft und SBB sowie allfälligen weiteren Beteiligten beschliessen. Diese Verhandlungen zur Vereinbarung über die Aufteilung der Kosten und zur Organisation der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure (die werke versorgung wallisellen ag, Stadt Wallisellen, SBB und Kanton Zürich) werden voraussichtlich noch bis im Sommer 2023 fortgesetzt. Die öffentliche Auflage und die Aussteckung der voneinander abhängigen Projekt Umbau WFG und MehrSpur sollen zeitgleich vom 30. Mai bis am 28. Juni 2023 stattfinden. Die Baugesuchsunterlagen zum Umbau WFG liegen vor. Der Stadtrat hat die Eingabe des Baugesuches beschlossen und die stadtinterne Organisation und die Zusammenarbeit mit der die werke versorgung wallisellen ag bei diesem Umbau festgelegt.
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hat der Stadtrat im Zusammenhang mit dem Umbau des WFG und dem Projekt MehrSpur Zürich-Winterthur verschiedene Vereinbarungen mit der SBB für die Landbeanspruchung und die Einräumung von Dienstbarkeiten getroffen. Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Projekt MehrSpur Zürich-Winterthur hat der Stadtrat mit der SBB einer Vereinbarung zur Finanzierung der Ausbaumassnahmen für den Bahn- und Veloverkehr zugestimmt und ein Grundstück nördlich des Richtirings als ökologische Ersatzfläche bezeichnet und damit den Wechsel vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen genehmigt.

MehrSpur Zürich-Winterthur, Lärmschutzmassnahmen
Der Stadtrat hat sich erneut über das Thema Bahnlärm beim Projekt MehrSpur Zürich-Winterthur informieren lassen. Der Stadtrat widmet im Zusammenhang mit diesem Projekt dem Lärmschutz der Bevölkerung ein besonderes Augenmerk. Der Stadtrat hat weiterführende Abklärungen in Auftrag gegeben, damit der Behörde die notwendigen Anträge zu gegebener Zeit vorgelegt werden können.

Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank
Die Zürcher Kantonalbank hat im Geschäftsjahr 2022 einen Konzerngewinn von CHF 1'059 Mio. erzielt. In Anbetracht des guten Ergebnisses hat der Bankrat entschieden, die ordentliche Dividende für den Kanton Zürich und die Gemeinden um 14,1% auf CHF 491 Mio. zu erhöhen, die Gemeinden erhalten davon CHF 160 Mio. Auf die Stadt Wallisellen entfällt eine Gutschrift von CHF 1'752'377.85, was einem Mehrertrag gegenüber dem Budget von CHF 464'727.85 entspricht.

Stadt Wallisellen
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