Strafregisterauszüge

Der Strafregisterauszug ist in zwei Formen erhältlich:
  • Als Papierauszug per Post zugestellt (an Ihre Postadresse oder an eine Zustelladresse)
  • als elektronischer, digital signierter Auszug im PDF Format an Ihre Mailadresse

Kosten:
Pro Auszug CHF 17.00 zuzüglich allfälliger Zusatzkosten bei Spezialversand oder Beglaubigung

Beglaubigungen:
Falls der Auszug (in Papierform) einer ausländischen Behörde / einem ausländischen Konsulat vorgelegt werden soll, ist eine Beglaubigung/Apostille durch die Schweizerische Bundeskanzlei meistens notwendig. Gegen eine Zusatzgebühr von CHF 20.00 sorgen wir für die Beglaubigung.



Auszüge in elektronischer, digital signierter Form können nicht beglaubigt werden.


Es gibt zwei Arten von Strafregisterauszügen (werden beide Auszüge benötigt, so müssen zwei separate Bestellungen ausgelöst werden.):

Privatauszug


Zweck:
Ein Privatauszug darf für jeden beliebigen Zweck bestellt werden.

Beispiel: für normale Bewerbungen bei der Jobsuche, für die Wohnungsmiete, für Einbürgerungsanträge, usw.

Sonderprivatauszug


Zweck:
Der Sonderprivatauszug wird erstellt für eine berufliche oder eine ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst.

Beispiel: TrainerIn in einem Kinder-Sportverein, BetreuerIn in einer Kinder-Tagesstätte, Pflegefachkraft in einem Behinderten- oder Pflegeheim, usw.
Hinweis:
Jede Person darf nur für sich selber einen Auszug bestellen.
Hinweis:
Voraussetzung für die Bestellung ist die schriftliche und unterzeichnete Bestätigung Arbeitgeber/in.

Der Privatauszug gibt Auskunft über:
Alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen Erwachsener, bis zum Ablauf bestimmter Fristen.
Der Sonderprivatauszug gibt Auskunft über:
Urteile, die ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen erlassen wurde.
Weiterführende Informationen

Privatauszug bestellen Sonderprivatauszug bestellen

Achtung

Neues Strafregisterrecht 23.01.2023
Am 23. Januar 2023 trat das neue Strafregisterrecht in Kraft und das neue Strafregister-Informationssystem VOSTRA wurde in Betrieb genommen. Dies führt zu verschiedenen Neuerungen:
  • Der Privat- und Sonderprivatauszug hat ein neues Design.
  • Die Bestellung eines Privat- oder Sonderprivatauszuges kostet neu CHF 17.-.
  • Die neuen gesetzlichen Grundlagen haben Auswirkungen darauf, wie lange ein Urteil auf dem Privatauszug ersichtlich ist und in VOSTRA gespeichert bleibt. Zudem wurden die Voraussetzungen für die Eintragung ausländischer Urteile gegen Schweizer und Schweizerinnen geändert.


Vorsicht bei der Bestellung eines Strafregisterauszugs im Internet
Das Strafregister hat vermehrt Meldungen erhalten über Täuschungen bei der Bestellung von Strafregisterauszügen im Internet.

Aktuell werden die Täuschungshandlungen auf den Webseiten
  • https://www.ihre-auskunft-anfordern.info,
  • https://registerwegweiser.online/,
  • https://www.bopayment.info/
    strafregisterauszug-schweiz und
  • https://www.dienstweg.info/
    strafregisterauszug/
begangen.

Wir weisen darauf hin, dass der schweizerische Strafregisterauszug auf der Webseite des Bundesamts für Justiz BJ: https://www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter bestellt werden kann.