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Hundewesen
Meldepflicht:
Mit der Vollendung des dritten Lebensmonates wird ein Hund steuerpflichtig und muss bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Die Hundesteuer (Hundeverabgabung) beträgt Fr. 180.- pro Kalenderjahr. Diese Gebühr ist für jeden Hund zu entrichten.
Zur Anmeldung benötigen Sie das Impfbüchlein oder den Hundepass (Die Hunde müssen nicht vorgeführt werden). Die Erstkennzeichnung und die Registrierung der Tiere muss anschliessend innerhalb der obgenannten Frist über einen Tierarzt erfolgen. Die dafür benötigte Registrierungsnummer (Personen-ID), erhalten Sie direkt von der Gemeinde.
Hundewesen
Meldepflicht:
Mit der Vollendung des dritten Lebensmonates wird ein Hund steuerpflichtig und muss bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Die Hundesteuer (Hundeverabgabung) beträgt Fr. 180.- pro Kalenderjahr. Diese Gebühr ist für jeden Hund zu entrichten.
Zur Anmeldung benötigen Sie das Impfbüchlein oder den Hundepass (Die Hunde müssen nicht vorgeführt werden). Die Erstkennzeichnung und die Registrierung der Tiere muss anschliessend innerhalb der obgenannten Frist über einen Tierarzt erfolgen. Die dafür benötigte Registrierungsnummer (Personen-ID), erhalten Sie direkt von der Gemeinde.
Im Kanton Zürich besteht eine Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde), die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Je nach Zeitpunkt der Übernahme bzw. des Zuzugs in den Kanton müssen diese Hunde bestimmte Kurse wie Welpenförderung, Junghunde- oder Erziehungskurs besuchen.
Genauere Angaben über Hunde und deren Rassentyp finden Sie hier:
Veterinäramt - Liste der Hunderassen
Sind die Nachweise bereits vorhanden, können diese direkt bei der Anmeldung aber spätestens zu gegebener Frist am Schalter der Einwohnerkontrolle vorgewiesen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen, des Kantonalen Veterinäramtes und bei AMICUS (der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere)