Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung
Mit Beschluss Nr. 2026-9 vom 13. Januar 2026 genehmigte der Stadtrat Wallisellen den Vertrag über die laufende Nachführung der Amtlichen Vermessung mit den bisherigen Nachführungsgeometern, David Erny und Thomas Hew, beide patententierte Ingenieur- Geometer in der Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf.
Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Stadtratsbeschluss können während der ordentlichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Wallisellen, Präsidialabteilung, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Hochbau | 044 832 63 63 | hochbau@wallisellen.ch |