30. März 2023

Schuldnerin
Thomann Esther, Föhrlibuckstrasse 9, 8304 Wallisellen

Pfandeigentümerin
Thomann Esther, Föhrlibuckstrasse 9, 8304 Wallisellen

Tag und Zeit der Steigerung
Donnerstag, 6. Juli 2023, 14.00 Uhr

Steigerungslokal
Seminarraum Mehrzweckhalle beim Schwimmbad, Alte Winterthurerstrasse 62, 8304 Wallisellen
Parkplätze befinden sich beim Stadthaus, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen (2 Gehminuten)

Eingabefrist bis 4. Mai 2023

Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses
15. Mai 2023 bis 24. Mai 2023, jeweils Montag – Freitag 9.00 – 11.00 Uhr, im Betreibungsamt
Wallisellen-Dietlikon, Stadthaus, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen

Geführte Besichtigungen
Donnerstag, 20. April 2023 und Donnerstag, 25. Mai 2023, jeweils von 14.00 – 15.00 Uhr.
Besammlung vor der Liegenschaft Föhrlibuckstrasse 9, 8304 Wallisellen.
Eine Voranmeldung unter 044 832 61 40 ist bis zum Vortag erwünscht.

Grundstück in der Stadt Wallisellen

  1. GBBl 2969 (EGRID CH845306777637) Föhrlibuckstrasse 9, Stockwerkeigentum, 123/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 1391, Kat. 6968 (EGRID CH838577987805) Wallisellen mit Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmerwohnung Nr. 3 im Hochparterre links sowie an dem dazugehörenden Kellerabteil im Kellergeschoss Nr. 3, It. Planakten Nr. 632-635 Anmerkungen/Vormerkungen/Dienstbarkeiten gemäss Grundbuchauszug.
  2. GBBl 2979 (EGRID CH989406537701) Föhrlibuckstrasse 9, Stockwerkeigentum, 13/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 1391, Kat. 6968, EGRID (CH838577987805) Wallisellen mit Sonderrecht an der Einzelgarage Nr. 5. im Garagenbau, lt. Planakten Nr. 632-635 Anmerkungen/Vormerkungen/Dienstbarkeiten gemäss Grundbuchauszug.

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung des Grundstücks
gemäss Pfändungsurkunde: CHF 325'000.00

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Pfändungsgläubigerinnen
in der Betreibung Nr. 198'946 und 202'319, Pfändung Nr. 121'854.
Der Ersteigerer hat an der Steigerung unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 50'000.00 wie folgt zu
leisten:

  • durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken  und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Wallisellen-Dietlikon, IBAN CH37 0900 0000 8515 0893 6 oder PC 85-150893-6, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung in der Pfd. Nr. 121'854 ff, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder 
  • sofern Anzahlung bis CHF 100'000.00: in bar

Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Wallisellen-Dietlikon im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH37 0900 0000 8515 0893 6 oder PC 85-150893-6, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung in der Pfd. Nr. 121'854 ff für den Fall des Zuschlags) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100'000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes Wallisellen-Dietlikon hat spätestens zwei Arbeitstage vor
der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung
zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht
geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu
leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 10 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück
nicht zugeschlagen wird.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen
haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen.

Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen aktuellen Handelsregisterauszug vorzulegen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG)
sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch
Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.

Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 4. Mai 2023 beim Betreibungsamt Wallisellen-Dietlikon, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die
Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen
Termin.

Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen
anzumelden.

Stadtammann- und Betreibungsamt Wallisellen-Dietlikon

Stadt Wallisellen

Zugehörige Objekte

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