Erneuerungswahlen der Stadtbehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030, Wahlanordnung
- Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der an der Urne gemäss Art. 5 Gemeindeordnung (GO, WES 101.0) zu wählenden
- sechs Mitgliedern des Stadtrates inkl. dessen Präsidentin bzw. Präsidenten
- fünf Mitgliedern der Schulpflege inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten, die oder der von Amtes wegen auch Mitglied des Stadtrates ist
- vier Mitgliedern der Sozialbehörde
- sieben Mitgliedern der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
für die Amtsdauer 2026 – 2030 findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. - Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 10. Mai 2026 statt.
- Die Wahl wird gemäss Art. 6 Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte an der Urne mit leerem Wahlzettel und grundsätzlich mit Beiblatt durchgeführt.
- Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Die Wahlanordnung wird am Donnerstag, 2. Oktober 2025 amtlich publiziert. Wahlvorschläge müssen bis spätestens Dienstag, 11. November 2025, 16.30 Uhr beim Stadtrat Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte, LS 161.1).
- Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum Dienstag, 18. März 2026, 16.30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am Donnerstag, 12. März 2026, amtlich publiziert.
- Wählbar in die gemäss Dispositiv-Ziffer 1 an der Urne zu wählenden Organe ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Stadt Wallisellen hat (§ 23 GPR und Art. 3 Abs. 2 GO).
- Die vorgeschlagenen Personen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
- Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Organ unterzeichnen.
- Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, vom Donnerstag, 27. November 2025, bis Donnerstag, 4. Dezember 2025, 18.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
- Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtratskanzlei oder auf der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden.
- Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stadtrat Wallisellen
Zugehörige Objekte
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| Wahlvorschlag Stadtrat 2026-2030 (DOCX, 158.9 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Stadtrat 2026-2030 |
| Wahlvorschlag Schulpflege 2026-2030 (DOCX, 158.87 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag Schulpflege 2026-2030 |
| Wahlvorschlag Sozialbehörde 2026-2030 (DOCX, 158.14 kB) | Download | 2 | Wahlvorschlag Sozialbehörde 2026-2030 |
| Wahlvorschlag RGPK 2026-2030 (DOCX, 159.23 kB) | Download | 3 | Wahlvorschlag RGPK 2026-2030 |
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| Stadtratskanzlei | 044 832 61 11 | praesidiales@wallisellen.ch |