Neuerlass Reglement zur Umsetzung der Vorgaben für preisgünstigen Wohnraum

28. August 2025

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 19. August 2025 das Reglement zur Umsetzung der Vorgaben für preisgünstigen Wohnraum neu erlassen. Das Reglement tritt per 1. Juli 2025 in Kraft.

Das neu erlassene Reglement liegt ab dem Veröffentlichungsdatum gestützt auf § 7 Gemeindegesetz während 30 Tagen öffentlich auf. Gleichzeitig wird das Reglement auf der Website der Stadt Wallisellen unter www.wallisellen.ch/regl_wr veröffentlicht.

Gegen den Neuerlass des Reglements kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Stadtrat Wallisellen

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